Definition - was ist ein Querulant?
Die Bezeichnung entstand bereits im Jahr 1793 in Preußen, gemeint war damit eine Person, die aus geringfügigen Anlässen Klagen anstrebt oder Beschwerde bei Behörden und ähnlichen Organisationen einreicht. In der Wohneigentümergemeinschaft kann eine solche Person eine Menge Ärger auslösen. Bekämpft oder verhindert ein Mitglied der WEG immer wieder Mehrheitsentscheidungen, löst Streitigkeiten aus oder erschwert generell die Verwaltungsarbeit der Gemeinschaft, verzögert ein solches Verhalten nicht nur wichtige Entscheidungen, es verursacht auch Kosten. Auch Miteigentümer, die das Hausgeld nicht entrichten oder Ihr Eigentum nicht ordnungsgemäß pflegen, können in diese Kategorie fallen.
Schicksalsgemeinschaft WEG: Harmonie von hoher Bedeutung
Wenn Wohnhäuser mehrere Eigentümer aufweisen, ist eine Wohneigentümergemeinschaft, kurz WEG, für die Verwaltung und das Treffen aller wichtigen Entscheidungen in Bezug auf die Immobilie verantwortlich. Um das harmonische Zusammenleben und -arbeiten der Gemeinschaft sicherzustellen, entstand das Wohnungseigentumsgesetz. Es regelt alle Rechte und Pflichten und bildet die Grundlage für das gemeinsame Handeln. Im Alltag der Gemeinschaft ist das konstruktive Miteinander entscheidend. Die Gemeinschaft pflegt ein gemeinsames Konto, aus dem alle Ausgaben für die Bewirtschaftung und die Bildung von Rücklagen entrichtet werden. Die WEG schließt Lieferverträge für die Strom-, Gas- und Wasserversorgung ab und ist für die gesamte Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums verantwortlich. In einer funktionierenden WEG müssen sich nicht immer alle Mitglieder einig sein, denn kritische Stimmen sollen Gehör finden und Diskussionen konstruktiv und sachlich möglich sein. Jedoch sollte es möglich sein, Mehrheitsentscheidungen zu treffen und diese müssen dann auch von allen akzeptiert werden.

Streit vorprogrammiert: Der Querulant im WEG-Alltag
Wenn von einer Person immer wieder Streitigkeiten ausgehen und Entscheidungen verhindert werden, ist der Umgang damit schwierig. Schließlich möchte die Gemeinschaft in erster Linie, dass das gemeinsame Wohl gesichert ist und die optimale Entscheidung für die Immobilie getroffen wird. Nörgler und Querulanten fallen dadurch auf, dass sie jede Entscheidung verhindern oder sie immer wieder gerichtlich bekämpfen oder Streit mit anderen Eigentümern suchen. Auch wenn es schwerfällt, sollte hier erst einmal immer der Weg des sachlichen Gesprächs gesucht werden. Manche Unstimmigkeit beruht auf Missverständnissen und lässt sich durch einen sachlichen Austausch aus der Welt schaffen. Wenn ein Eigentümer jedoch immer wieder durch querulantisches Verhalten auffällt und keine einvernehmliche Lösung gefunden wird, gibt es im äußersten Fall auch rechtliche Möglichkeiten, mit der die Eigentümergemeinschaft gegen den Quertreiber vorgehen kann.
Von Mediation bis Entziehungsklage: Rechtliche Möglichkeiten
Es gibt verschiedene Methoden, mit denen sich Eigentümergemeinschaften gegen schwierige Mitglieder wehren können. Ein erster sinnvoller Weg kann der Einsatz eines Mediatoren sein. Ihre Aufgabe ist es, Streit zu schlichten, Diskussionen zu moderieren und Lösungen zu suchen. Wenn auch diese Maßnahme nicht von Erfolg gekrönt ist, bleibt meistens nur der förmliche Weg der Abmahnung mit anschließender Klage. Das kann eine Verpflichtungsklage sein, wenn schwere Pflichtverletzungen vorliegen, eine Unterlassungsklage oder im äußersten Fall die Klage auf Entziehung des Wohneigentums gemäß § 18 des Wohnungseigentümergesetzes. Für die Abmahnung ist ein Beschluss der Eigentümer notwendig, der auch eine Begründung enthalten muss. Für einen Entziehungsbeschluss und die entsprechende Klage ist die vorherige Abmahnung unerlässlich, denn ansonsten ist es nicht möglich, diese rechtswirksam auszusprechen, es sei denn, es liegen schwerwiegende Gründe vor, etwa Tätlichkeiten gegen Miteigentümer, Drohungen und Beleidigungen oder schwere Sachbeschädigung des Gemeinschaftseigentums. Auch wenn der Querulant erkennen lässt, dass die Abmahnung nicht zu einer Änderung seines Verhaltens führen wird, ist der Ausspruch einer solchen entbehrlich.