Förderprogramme für Sanierungen in München: FKG, KfW und mehr

Sanierung in München clever fördern: Förderprogramme wie FKG, KfW und BAFA richtig kombinieren, Fehler vermeiden und Zuschüsse optimal nutzen. Alle Infos im Überblick.

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Sanieren in München kann teuer sein – muss es aber nicht. Wussten Sie, dass die Stadt zusätzlich zu KfW und BAFA eigene Zuschüsse bietet und auch auf Landesebene in Bayern weitere Förderprogramme existieren? Lesen Sie hier mehr zum Thema.

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Auf einen Blick

  • Städtische Förderung on top: München bietet mit dem FKG eigene Zuschüsse zusätzlich zur Bundesförderung (BEG) – für Dämmung, Heizungstausch, Lüftung und mehr.
  • Kombination ist möglich und sinnvoll: FKG, KfW und BAFA lassen sich gezielt stapeln; entscheidend ist, dass dieselben Kosten nicht doppelt angesetzt werden.
  • Antrag vor Auftrag: Wer einen Vertrag mit Handwerkern unterschreibt, bevor der Förderantrag bewilligt ist, verliert den Anspruch auf Förderung vollständig.
  • WEGs brauchen einen Beschluss: Ohne ordnungsgemäßen Eigentümerbeschluss ist keine Antragstellung möglich; eine professionelle Hausverwaltung kann den Prozess strukturiert begleiten.
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    Über Matera Hausverwaltung

    1. Wie finde ich Förderprogramme für Sanierungen in München?

    Wer eine Sanierung in München plant, stellt fest, dass es eine Vielzahl an Förderprogrammen gibt. Neben bundesweiten Programmen von KfW und BAFA bietet die Landeshauptstadt eigene Zuschüsse über das Förderprogramm FKG an. Für Immobilieneigentümer stellt sich daher zuerst die Frage, welche Förderung konkret infrage kommt.

    Hierfür sollte man sich zuerst einen Überblick über die offiziellen Informationsquellen verschaffen. Erste Anlaufstelle für Förderungen auf regionaler Ebene ist die offizielle Webseite der Landeshauptstadt München. Dort finden Sie das städtische Förderprogramm FKG einschließlich Richtlinien, Merkblättern und Zugang zum Förderportal für die Antragstellung.

    Für bundesweite Förderungen nutzen Sie die offiziellen Seiten von KfW und BAFA. Beide stellen Informationen und Antragsformulare online bereit.

    Ergänzend bietet die Förderdatenbank des Bundes einen Überblick über Fördermittel auf Bundes- und Landesebene. Für Programme des Freistaats Bayern lohnt sich ein Blick auf die Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.

    Praktisch relevant ist außerdem die Energieberatung durch einen zugelassenen Energieberater. Sie können einschätzen, welche Förderungen im konkreten Fall beantragt werden können.

    Wichtig ist, die offiziellen Quellen regelmäßig zu prüfen bzw. im Blick zu behalten, denn Förderbedingungen, prozentuale Zuschüsse und Fristen können sich ändern, ebenso können ganze Fördermöglichkeiten entfallen oder neu eingeführt werden.



    2. Das FKG München: Was ist das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude?

    Das FKG ist das zentrale Förderprogramm der Stadt München für klimaneutrale Gebäude. Es richtet sich an Eigentümer von Wohngebäuden im Stadtgebiet der Landeshauptstadt. Ziel ist es, Treibhausgase zu reduzieren und energetische Sanierung gezielt zu unterstützen.

    Das FKG ist in vielen Bereichen an die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, gekoppelt. Das bedeutet, dass der städtische Zuschuss nur gewährt wird, wenn parallel ein Antrag bei BAFA oder KfW gestellt wird. Dadurch entsteht eine zusätzliche Förderung über die Bundesmittel hinaus.

    Seit der Neuausrichtung des Programms gelten bestimmte Anforderungen an den energetischen Zustand. Für einige Module müssen Gebäude vor der Sanierung eine Effizienzklasse E, F, G oder H aufweisen. Maßgeblich ist eine Bedarfsberechnung.

    2.1. Welche Sanierungsmaßnahmen werden durch das FKG gefördert?

    Gefördert werden unter anderem:

    • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wie Fassadendämmung, Dachdämmung oder Kellerdeckendämmung
    • Austausch von Fenstern und Außentüren
    • Heizungsoptimierung wie hydraulischer Abgleich oder Pumpentausch
    • Heizungstausch auf erneuerbare Systeme wie Wärmepumpe oder Anschluss an ein Wärmenetz
    • Wohnraumlüftungsanlagen
    • energetische Fachplanung und Baubegleitung
    • Photovoltaik Beratung sowie bestimmte PV Module

    Beim Heizungstausch ist zu beachten, dass fossile Systeme nicht förderfähig sind. Wird eine Gasheizung weiter genutzt oder als Hybrid eingebunden, kann das FKG ausgeschlossen sein. Zudem ist zu prüfen, ob ein Anschluss an Fernwärme möglich ist.

    2.2. Wie hoch ist die Förderung beim FKG München?

    Die Förderung im FKG erfolgt als zusätzlicher prozentualer Zuschuss auf die förderfähigen Kosten. Voraussetzung ist in den meisten Fällen eine Kopplung an die BEG.

    Einzelmaßnahmen – Effizienzmaßnahmen (BEG-EM gekoppelt)
    Für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung gewährt das FKG einen zusätzlichen Zuschuss von 10 Prozent auf die förderfähigen Investitionskosten. Grundlage ist die BEG-Förderung. Förderfähig sind dabei in der Regel Investitionskosten bis maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit. Die FKG-Förderung kommt zur Bundesförderung hinzu, jedoch gilt eine Begrenzung der Gesamtförderquote.

    Heizungstausch (BEG-EM oder BEG-WG gekoppelt)
    Beim Austausch einer Heizung gegen ein förderfähiges erneuerbares System gewährt das FKG einen zusätzlichen Zuschuss von 15 Prozent auf die förderfähigen Kosten. Für Heizsysteme sind regelmäßig Investitionskosten bis maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit förderfähig. Fossile Heizsysteme sind ausgeschlossen. Auch hier wird der städtische Zuschuss zur BEG-Förderung addiert, wobei die kombinierte Gesamtförderung gedeckelt ist.

    Sanierungsstandards – Effizienzhaus im Bestand (BEG-WG gekoppelt)
    Wird eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus durchgeführt, gewährt das FKG einen zusätzlichen Zuschuss von 10 Prozent auf die förderfähigen Kosten im Rahmen der BEG. Maßgeblich ist der erreichte Effizienzhaus-Standard. Die genaue Förderhöhe hängt vom gewählten KfW-Programm und dem erreichten energetischen Niveau ab.

    Energetische Fachplanung und Baubegleitung
    Für Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit BEG-gekoppelten Maßnahmen gewährt das FKG in der Regel 20 Prozent der förderfähigen Kosten, mit festen Obergrenzen je nach Maßnahmentyp. Erfolgt die Fachplanung als eigenständige FKG-Maßnahme, kann die Förderung bis zu 60 Prozent der Kosten betragen, ebenfalls mit definierten Maximalbeträgen.

    Photovoltaik-Beratung
    Für die Beratung zu Photovoltaik werden bis zu 60 Prozent des Beratungshonorars übernommen, mit einer festen Obergrenze je nach Anzahl der Wohneinheiten.

    Wichtig ist dabei, dass die Summe aus BEG und FKG eine festgelegte maximale Förderquote nicht überschreiten darf.

    2.3. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    Zwingend ist, dass sich das Gebäude innerhalb der Stadt München befindet.

    Weiter gilt der Grundsatz Antrag vor Auftrag. Sobald ein verbindlicher Vertrag mit einem Handwerksbetrieb geschlossen wird, gilt die Maßnahme als begonnen. In diesem Fall sind Förderungen ausgeschlossen.

    Für viele Module ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erforderlich.

    Rechnungen müssen auf den Antragsteller ausgestellt sein. Bei einer WEG erfolgt die Antragstellung über die Gemeinschaft oder einen bevollmächtigten Vertreter. Die Zahlung muss nachvollziehbar (unbar) erfolgen.



    3. Bundesförderung und Münchner Förderprogramme: Funktioniert die Kombination von FKG mit KfW und BAFA?

    Die Kombination ist ausdrücklich vorgesehen. Das FKG ist bei vielen Maßnahmen gekoppelt an die BEG. Bei Einzelmaßnahmen wird häufig ein Antrag bei BAFA gestellt. Bei einer Effizienzhaus Sanierung erfolgt der Antrag über die KfW.

    Wichtig ist die klare Abgrenzung. Es dürfen nicht zwei Programme denselben Kostenblock unabhängig voneinander fördern. Das FKG wird als zusätzlicher Zuschuss zur Bundesförderung gewährt.

    Beispiel: Wird eine Fassadendämmung als BEG Einzelmaßnahme beantragt, kann zusätzlich das FKG einen prozentualen Zuschuss gewähren. Die förderfähigen Kosten werden einmal angesetzt, die Förderung erfolgt gestaffelt.

    Bei einer umfassenden Sanierung können mehrere Anträge parallel gestellt werden, sofern unterschiedliche Maßnahmen betroffen sind.



    4. Antragstellung beim FKG München: Wie beantrage ich die Förderung erfolgreich?

    Die Antragstellung erfolgt online. Ohne vollständige Unterlagen wird der Antrag nicht bearbeitet.

    Vorzugehen ist in folgender Reihenfolge:

    1. Energieberatung + Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans, sofern die Maßnahme es erfordert

    2. Erst Antragstellung im Förderportal der Stadt

    3. Danach erst Antrag bei BAFA oder KfW, sofern die Maßnahme gekoppelt ist

    4. Erst nach Bewiligung Beauftragung der Unternehmen

    4.1. Brauche ich einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)?

    Für viele FKG-Förderungen ja, für einige Bausteine nein. Ob Sie einen iSFP brauchen, hängt davon ab, welche Maßnahme Sie beantragen.

    Ein iSFP ist erforderlich bei Förderbereichen wie:

    • Einzelmaßnahmen – Effizienzmaßnahmen (zum Beispiel Dämmung, Fenster, Anlagentechnik ohne Heizung, Heizungsoptimierung)
    • Effizienzhaus im Bestand
    • Sanierung mit Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz

    Nicht zwingend ist ein iSFP bei Bausteinen, die keine klassische energetische Sanierungsmaßnahme am Gebäude darstellen, zum Beispiel:

    • reine Beratungsleistungen wie Photovoltaik-Beratung
    • bestimmte Bonus- oder Planungsleistungen, wenn sie nicht an eine der oben genannten Hauptmaßnahmen gekoppelt sind

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    Gut zu wissen:
    Ein individueller Sanierungsfahrplan ist nicht nur ein Formular. Er legt fest, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind, in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden können und welche technischen Zielwerte erreicht werden sollen. Er muss von einem zertifizierten Energieberater erstellt werden.



    Für eine WEG ist der iSFP häufig besonders hilfreich, weil er eine belastbare Grundlage für Beschlüsse liefert. Er macht Maßnahmen vergleichbar, erleichtert die Kostenschätzung und hilft, die Sanierung über mehrere Jahre planbar zu strukturieren.

    4.2. Welche Unterlagen benötige ich für den Förderantrag?

    Typischerweise werden benötigt:

    • Energieausweis
    • individueller Sanierungsfahrplan sofern vorgeschrieben
    • detaillierte Angebote mit Aufschlüsselung der Kosten
    • technische Nachweise zur Maßnahme
    • bei WEG ein gültiger Beschluss

    Unvollständige Anträge führen zu Verzögerungen. Zudem müssen Rechnungen und Zahlungsnachweise nach Abschluss eingereicht werden. Meist muss ein Energieberater die Maßnahme begleiten und gesondert Unterlagen bereitstellen.

    4.3. Welche Fristen muss ich beim FKG beachten?

    Nach Bewilligung besteht in der Regel ein Zeitraum von bis zu drei Jahren für die Umsetzung. Innerhalb dieser Frist muss die Maßnahme abgeschlossen und der Verwendungsnachweis gestellt werden.



    5. Gibt es weitere Förderprogramme für Sanierungen in München?

    Ja. Neben dem FKG der Stadt München und der BEG auf Bundesebene existieren in Bayern eigene Programme auf Landesebene, die ebenfalls kombinierbar sind.

    Zu den relevanten Landesprogrammen zählen aktuell insbesondere die Förderung von:

    • Wohnraum zur Eigennutzung. Zinsvergünstigtes Darlehen, sofern gewisse Einkommensgrenzen nicht überschritten werden

    • Barrierefreies Wohnen. Leistungsfreies Darlehen bis zu 10.000 Euro. Ebenfalls an Einkommensgrenzen gekoppelt.

    • Bau von Sozialwohnungen. Zinsgünstige Darlehen, sowie Zuschüsse. Belegsbindung mindestens 40 Jahre.

    • Bau von Wohnungen für Studierende oder Auszubildende. Leistungsfreie Darlehen bis zu gewisser Summe, sowie Zuschüsse. Belegsbindung mindestens 25 Jahre.

    • Modernisierungen und Instandsetzungen, die energetische, sowie den Wohnwert verbessernde Maßnahmen in Mehrfamilienhäusern betreffen. Hier werden bis zu 500 Euro pro Quadratmeter bezuschusst, außerdem zinsgünstige Darlehen für die Restsumme vergeben.

    Zusätzlich kann die steuerliche Förderung nach § 35c EStG relevant sein. Hier können Eigentümer einen Teil der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen über mehrere Jahre steuerlich geltend machen.



    6. Häufige Fehler bei Förderanträgen zu Sanierungen vermeiden

    Der häufigste Fehler ist der vorzeitige Vertragsabschluss. Wer Angebote unterschreibt, bevor der Antrag gestellt oder bewilligt wurde, riskiert den Verlust der Förderung.

    Ein weiterer Fehler liegt in der unzulässigen Kombination von Bonusregelungen. Bestimmte BEG-Boni können mit dem FKG nicht kombiniert werden.

    Bei Wohnungseigentümergemeinschaften kommt hinzu, dass ohne ordnungsgemäßen Beschluss keine Anträge gestellt werden können. Gerade hier zeigt sich der Vorteil einer strukturierten Organisation. Eine professionelle Hausverwaltung kann Fristen überwachen, Beschlüsse vorbereiten und die Antragstellung koordinieren.



    7. Fazit

    Förderprogramme für die Sanierung in München sind komplex, bieten aber spürbare finanzielle Entlastung. Wer korrekt kombiniert, kann erhebliche Zuschüsse erhalten.Als WEG- und Mietverwaltung sind wir im gesamten Münchner Stadtgebiet, sowie im Umland, unter anderem in Unterhaching, Gröbenzell, Germering und Fürstenfeldbruck, aktiv. Wenn Sie eine Sanierung planen und sich zugleich Unterstützung bei Organisation, Beschlüssen oder Abrechnung wünschen, begleiten wir Sie im Rahmen unserer Hausverwaltung München kompetent durch den gesamten Prozess. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Sie!

    Aktualisiert am
    04.03.2026
    Veröffentlicht am
    04.03.2026
    04.03.2026

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    Annabelle Kremer
    Immobilien-Spezialistin und professionelle Texterin

    Annabelle Kremer ist Immobilien-Spezialistin und professionelle Texterin. Früher hat sie als Immobilienmaklerin gearbeitet. Heute hilft sie mit ihren Artikeln rund um Hausverwaltung, Immobilien & Co, Matera-Kunden und anderen interessierten Leserinnen und Lesern, sich in Sachen WEG-Verwaltung und Immobilien zu informieren.

    FAQ: Häufige Fragen zu Förderprogrammen in München

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