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Wer muss eine neue Verwaltung suchen? Hier gibt’s die Antwort (für Ihre WEG)

Wer muss eine neue Verwaltung suchen? Hier gibt’s die Antwort (für Ihre WEG)

Aktualisiert am:
29.9.2023
Autor:
Jakob Haddad
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Es existieren eine Vielzahl an Gründen dafür, dass sich die WEG auf die Suche nach einem neuen Hausverwalter macht: Denkbar ist etwa, dass die Wohnungseigentümer mit der Arbeit des externen Verwalters unzufrieden sind und sich daher nach einem anderen Verwalter umschauen möchten. 

Die Suche nach einem neuen Verwalter kann außerdem auch darin begründet sein, dass der alte externe Verwalter altersbedingt ausscheidet oder die zuständige Hausverwaltung ihren Bestand an Eigentümergemeinschaften verkleinern möchte. 

In all diesen Fällen stellt sich für die WEG die Frage: Wer ist eigentlich für die Suche einer neuen Verwaltung zuständig, was ist allgemein bei einem Verwalterwechsel zu beachten und welche Alternativen gibt es? Diese und mehr Fragen werden hier verständlich und einfach erläutert.

1. Wer muss eine neue Verwaltung suchen?    

Für den Verwalterwechsel ist natürlich essenziell, dass die Zuständigkeiten vorab abgeklärt werden. Es ist wenig erfolgversprechend, wenn sich einige wenige Wohnungseigentümer wahllos auf die Suche nach einer neuen Verwaltung machen und Angebote einholen, ohne dieses Vorgehen intern abzustimmen. Dabei ist zwischen WEGs mit Hausverwalter und WEGs ohne externen Hausverwalter zu differenzieren. 

In einer WEG ohne externen Verwalter:

In einer WEG ohne externen Verwalter sollte sich idealerweise der Verwaltungsbeirat um die Suche eines neuen Verwalters kümmern. Hat die WEG keinen Verwaltungsbeirat gewählt, so sollte sich zunächst intern abgestimmt und 2 oder 3 Wohnungseigentümer bestimmt werden, die sich der Aufgabe annehmen. 

In einer WEG mit Hausverwalter:

In einer WEG mit Hausverwaltung liegt zunächst der Schluss nahe, dem bisherigen Hausverwalter die Suche nach einer neuen Verwaltung aufzutragen. Dies ist natürlich wenig erfolgversprechend, da dieser kein Interesse an dem Wechsel der Hausverwaltung hat. Entsprechend wird er sich bei der Suche keine große Mühe geben und sich enorm viel Zeit lassen – sofern er überhaupt tätig wird. Daher sollte auch in diesem Fall der Verwaltungsbeirat aktiv werden oder einige wenige Wohnungseigentümer mit der Einholung von Angeboten betraut werden. 

2. Wie viele Angebote von Hausverwaltern müssen in einer WEG eingeholt werden? 

Damit die Eigentümer sachdienlich über die Bestellung einer neuen Hausverwaltung entscheiden können, müssen verschiedene Angebote eingeholt werden.

Ein einziges Angebot ist der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 01.04.2011, Az.: V ZR 96/10) dabei nicht ausreichend. 

Die Bestellung des Verwalters erfolgt dann durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer, § 25 Abs. 1 WEG. Nur in Ausnahmefällen kann nur ein einziges Angebot ausreichend sein. 

So entschied etwa das Landgericht Dortmund mit Urteil vom 15.01.2016, 17 S 112/15, dass sich ein Wohnungseigentümer dann, wenn er sich selbst nicht um die Einholung mehrerer Angebote bemüht hat, den anderen Wohnungseigentümern nicht vorwerfen kann, es hätten mehrere Angebote eingeholt werden müssen. 

Jedenfalls müssen alle Wohnungseigentümer genügend Zeit haben, sich mit den Angeboten und den Namen und Eckdaten der entsprechenden Personen bzw. Unternehmen beschäftigen zu können, bevor über die Bestellung Beschluss gefasst wird. 

3. Muss ein Wechsel zu einer externen Hausverwaltung erfolgen? 

Nein, ein Wechsel zu einer externen Hausverwaltung ist nicht erforderlich.

Denkbar ist beispielsweise auch, die WEG in Selbstverwaltung zu führen. Dabei handelt es sich um ein Modell der internen Verwaltung der Eigentümergemeinschaft – die Aufgaben, die sonst gegen ein Entgelt von einem externen Verwalter durchgeführt werden, werden nun aus den eigenen Reihen heraus übernommen. 

Dieses Vorgehen bietet eine Reihe an Vorteilen, die Sie für sich nutzbar machen können: 

Externe Verwalter betreuen meist eine Vielzahl von Gebäuden, was natürlich mit einem großen Arbeitsaufkommen einhergeht. Was für die externen Verwalter von Vorteil ist, wirkt sich auf die Eigentümergemeinschaften allerdings nachteilig aus. Denn hierdurch wird der Aufwand in Bezug auf die einzelnen WEGs so gering wie möglich gehalten, was sich beispielsweise durch eine schwergängige Umsetzung von Beschlüssen und geringe Verfügbarkeit bemerkbar macht. 

Natürlich sind auch die Kosten eines externen Hausverwalters zu berücksichtigen. Diese steigen seit mehreren Jahren kontinuierlich an, was insbesondere kleinere WEGs zu spüren bekommen. 

Hinzu kommt, dass nicht wenige WEGs mit der Arbeit ihrer Verwalter unzufrieden sind, was vor allem durch Intransparenz hervorgerufen wird. Häufig sind für die WEG wichtige Informationen nicht nachvollziehbar. Die Intransparenz führt in der Folge auch dazu, dass die WEG ihren Verwalter nicht hinreichende kontrollieren und damit etwaige Fehler aufspüren kann. 

Doch auch die Selbstverwaltung kann Nachteile mit sich bringen. Zu nennen sind etwa ein hoher zeitlicher Aufwand und Einarbeiten in die rechtlichen Vorschriften des WEG-Gesetzes, die für „Laien“ oftmals schwer zu verstehen sind. 

Hier kommen wir von Matera ins Spiel: Mit einem Team aus WEG-Experten und einer innovativen Online-Plattform macht Matera die Verwaltung einer Eigentümergemeinschaft deutlich effizienter und transparenter als jemals zuvor. WEGs profitieren von den Vorteilen der Selbstverwaltung, ohne deren Nachteilen ausgesetzt zu sein. Speziell bei kniffligen rechtlichen und kaufmännischen Angelegenheiten steht ein Team aus Juristen, Buchhaltern und Bausachverständigern von Montag bis Freitag (9 bis 19 Uhr) zur Verfügung. 

Durch unser Online-Portal sind zudem alle Dokumente der Eigentümergemeinschaft jederzeit einsehbar und für jeden Wohnungseigentümer frei zugänglich. Damit ist unser Modell sowohl für kleine als auch für große WEG eine spannende und zugleich kostengünstige Option.

4. BONUS: WEG jetzt mit Matera verwalten  

Neben der klassischen Verwaltung der WEG durch einen externen Verwalter bietet Matera die Möglichkeit, sich bei der Selbstverwaltung der WEG professionell unterstützen zu lassen. 

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