Nachbarschaftsstreit lösen: Rechte, Tipps und rechtliche Möglichkeiten

Nachbarschaftsstreit: Erfahren Sie, welche Rechte Sie haben, wie Sie Konflikte mit Nachbarn lösen, wann Mediation hilft und wann der Anwalt sinnvoll ist.

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Nachbarschaftsstreit beginnt oft schleichend. Erst ist es nur Musik am Abend, Rauch vom Grill, ein Ast über der Grundstücksgrenze oder ein Stellplatz, der ständig blockiert ist. Dann häufen sich die Situationen. Man achtet auf jedes Geräusch, jedes Wort im Treppenhaus, jeden Blick über den Gartenzaun. Und irgendwann geht es nicht mehr nur um Lärm, Hecke oder Balkon, sondern um Rücksicht, Respekt und das Gefühl, im eigenen Zuhause nicht mehr richtig abschalten zu können. Am Ende ist es wichtig, überlegt zu handeln und nicht vorschnell zu eskalieren. Doch welche Möglichkeiten hat man, wenn Reden nichts bringt?

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Auf einen Blick

Ein Nachbarschaftsstreit liegt rechtlich vor, wenn eine Störung über das ortsübliche Maß hinausgeht. Maßgeblich sind die Regelungen zu Immissionen im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie die Landesnachbarrechtsgesetze der Bundesländer. Die häufigsten Streitpunkte sind Lärm, Grillrauch, überhängende Äste und die Mitbenutzung gemeinsamer Flächen wie Garten oder Treppenhaus. Vor einer Klage ist in vielen Bundesländern ein Schlichtungsverfahren vorgeschrieben; wird es übersprungen, weist das Gericht die Klage als unzulässig ab. Scheitert die Einigung, bleibt der Gang vor Gericht, wobei sich die Kosten nach Streitwert und Verfahrensausgang richten und sich ein Anwalt vor allem bei wiederholten Verstößen lohnt.

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Über Matera Hausverwaltung

1. Nachbarschaftsstreit: Definition und rechtliche Grundlagen

Ein Nachbarschaftsstreit ist ein Konflikt zwischen Menschen, die räumlich nah beieinander wohnen, Eigentum besitzen oder dieselben Flächen nutzen. Betroffen sein können Grundstücksnachbarn, Mieter, Vermieter, Wohnungseigentümer oder ganze Eigentümergemeinschaften.

Typische Konfliktfelder sind Lärm, Rauch, Gerüche, Pflanzen, Grenzabstände, Haustiere, Müll, Parken, bauliche Veränderungen oder die Nutzung gemeinsamer Flächen. Im Mehrfamilienhaus kommen weitere Themen hinzu: Treppenhaus, Keller, Waschküche, Garten, Balkon, Stellplätze oder die Einhaltung der Hausordnung.

Rechtlich gibt es nicht „das eine“ Nachbarschaftsgesetz für alle Fälle. Wichtig sind vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch, die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer, kommunale Satzungen, Bebauungspläne, öffentlich-rechtliche Vorschriften, Mietvertrag, Hausordnung und bei Wohnungseigentum die Gemeinschaftsordnung.

Dabei ist nicht jede Störung automatisch verboten. Das Nachbarschaftsrecht verlangt oft eine Abwägung. Was ist ortsüblich? Wie intensiv ist die Beeinträchtigung? Wie lange dauert sie? Gibt es eine Duldungspflicht?

Hinzu kommt, dass viele Regelungen Ländersache sind, denn ob Hecke, Baum oder Zaun: oft sind Auseinandersetzungen in diesen Bereichen in einem Bundesland anders zu beurteilen als in einem anderen. Teilweise kommt es sogar darauf an, was die Gemeinde geregelt hat oder was im konkreten Bebauungsplan steht.

Auf Bundesebene spielen unter anderem die nachfolgenden Paragrafen eine Rolle:

  • § 906 BGB bei Lärm, Rauch, Gerüchen und ähnlichen Einwirkungen
  • § 910 BGB bei überhängenden Zweigen und eindringenden Wurzeln
  • § 1004 Abs. 1 BGB bei Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen
  • § 917 BGB beim Notwegerecht

2. Die häufigsten Ursachen für Nachbarschaftsstreitigkeiten

Ein häufiger Grund für Auseinandersetzungen zwischen Nachbarn ist, dass sie denselben Raum unterschiedlich nutzen. Was der eine als normalen Alltag empfindet, ist für den anderen eine Belastung.

Im Mehrfamilienhaus entstehen Uneinigkeiten oft im Alltag. Schuhe vor der Wohnungstür, Fahrräder im Flur, Kinderwagen im Eingangsbereich, falsch getrennter Müll oder dauernde Geräusche aus der Nachbarwohnung können die Stimmung schnell kippen lassen.

Lärm ist der absolute Klassiker. Dazu gehören laute Musik, Partys, Trittschall, Hundegebell, Heimwerken, Rasenmähen oder spielende Kinder. Dabei gilt: Lärm ist nicht gleich Lärm. Kinderlärm ist in vielen Fällen hinzunehmen. Dauerhafte, vermeidbare oder besonders intensive Störungen können aber rechtlich relevant werden.

Rauch und Gerüche führen ebenfalls schnell zu Unmut. Grillrauch, Zigarettenrauch, Kaminrauch oder Gerüche aus Mülltonnen können Balkon, Terrasse oder Garten erheblich beeinträchtigen. Ob man das dulden muss, hängt von Häufigkeit, Intensität und konkreter Wohnsituation ab.

Häufig geht es außerdem um Pflanzen: Überhängende Äste, eindringende Wurzeln, zu hohe Hecken, Laub, Schattenwurf oder Schäden an Mauern und Wegen sorgen regelmäßig für Ärger. Zugleich passieren hier rasch Fehler, weil Betroffene schnell selbst handeln wollen. Wer aber den Baum oder die Hecke des Nachbarn beschädigt, kann den Streit nicht nur verschärfen, sondern sich selbst schadensersatzpflichtig machen.

Auch Balkone und Gärten sind Gründe für Nachbarschaftsstreit. Darf der Nachbar dort grillen? Darf er Sichtschutz anbringen? Was ist mit Pflanzen, Markisen, Katzennetzen oder baulichen Veränderungen? Wo genau verläuft die Grenze? Bei Eigentumswohnungen kommt es zusätzlich darauf an, ob es sich um Gemeinschaftseigentum handelt. Ein Sondernutzungsrecht erlaubt zwar die alleinige Nutzung einer Fläche, aber nicht automatisch jede bauliche Veränderung.

Streit entsteht zudem oft dann, wenn Regeln unterschiedlich aufgefasst werden. Ein Nachbar beruft sich auf Gewohnheit, der andere auf Ruhezeiten. Einer meint, der Garten gehöre faktisch ihm allein, der andere sieht Gemeinschaftseigentum. Oftmals hilft hier bereits ein Blick in die Unterlagen. Was steht im Mietvertrag? Was regelt die Hausordnung? Gibt es Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft? Gibt es ein eingetragenes Recht im Grundbuch? Je früher diese Fragen geklärt sind, desto geringer ist das Risiko, dass die Diskussion nur noch über Gefühle geführt wird.

Schwierig wird es, wenn der Konflikt persönlich wird. Dann steht oft nicht mehr die eigentliche Sache im Mittelpunkt, sondern das Verhalten des anderen. Aus einem lauten Abend wird dann „immer diese Rücksichtslosigkeit“. Aus einer Hecke wird ein Symbol dafür, dass der Nachbar angeblich macht, was er will.

3. Welche Rechte habe ich im Nachbarschaftsstreit?

Welche Rechte Sie haben, hängt davon ab, in welcher Rolle Sie betroffen sind: als Eigentümer, Mieter, Vermieter oder Mitglied einer WEG.

Eigentümer können sich bei wesentlichen Beeinträchtigungen unter Umständen auf § 1004 Abs. 1 BGB stützen. Danach kann der Eigentümer die Beseitigung einer Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu erwarten, kommt auch Unterlassung in Betracht. Der Anspruch besteht aber nicht, wenn eine Duldungspflicht greift.

Bei Lärm, Rauch, Gerüchen oder ähnlichen Einwirkungen ist § 906 BGB wichtig. Danach müssen unwesentliche Beeinträchtigungen grundsätzlich geduldet werden. Auch wesentliche Beeinträchtigungen können im Einzelfall hinzunehmen sein, wenn sie ortsüblich sind und nicht mit wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen verhindert werden können.

Bei Pflanzen gilt besondere Vorsicht. § 910 BGB gibt Eigentümern zwar ein Selbsthilferecht bei Wurzeln und überhängenden Zweigen. Bei Zweigen muss dem Nachbarn aber grundsätzlich zunächst eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt werden. Außerdem muss der Überhang die Grundstücksnutzung beeinträchtigen. Einfach aus Ärger zur Säge zu greifen, ist also keine gute Idee.

Mieter haben einen anderen Weg. Wenn die Nutzung der Wohnung durch Nachbarn erheblich beeinträchtigt wird, kann ein Mietmangel vorliegen. Dann kommen Mängelanzeige, Abhilfeverlangen und in bestimmten Fällen eine Mietminderung in Betracht. Das sollte aber sorgfältig geprüft werden. Eine voreilige oder zu hohe Mietminderung kann Probleme auslösen.

Vermieter müssen Beschwerden ernst nehmen, wenn ein Mieter andere Hausbewohner erheblich stört. Je nach Fall kommen Gespräch, Abmahnung, Unterlassungsverlangen oder weitere mietrechtliche Schritte in Betracht. Hier gehen Nachbarschaftsstreit und Vermieterpflichten Hand in Hand, wenn auch nicht jeder Ärger zwischen Nachbarn das Eingreifen des Vermieters erfordert. Vermieter müssen in solchen Fällen prüfen, ob die Beschwerde tatsächlich berechtigt ist.

In einer WEG ist zunächst grundsätzlich wichtig, ob der Konflikt Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum betrifft oder eher das Verhalten einzelner, denn auch bei dauerhaft störendem Verhalten kann ein Vorgehen der Gemeinschaft erforderlich werden. Wenn einzelne Eigentümer Beschlüsse blockieren oder andere provozieren, kann das die gesamte Gemeinschaft belasten (siehe auch unser Artikel zum Thema “Querulant in der WEG”).

4. Schritt für Schritt: Konflikt deeskalieren, dokumentieren und richtig kommunizieren


Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten zählt nicht nur, ob Sie recht haben. Entscheidend ist auch, ob Sie mit Bedacht vorgehen. Denn wer zu früh eskaliert, vertut oft die Chance auf eine einfache Lösung.

1. Situation nüchtern einordnen

Fragen Sie zuerst: Was genau stört mich? Wie häufig passiert es? Gibt es feste Ruhezeiten, Regeln in der Hausordnung oder besondere Vereinbarungen? Geht es um eine rechtlich relevante Beeinträchtigung oder um persönliches Empfinden?


2. Gespräch suchen

Viele Störungen entstehen nicht aus Absicht. Vielleicht weiß die Nachbarin nicht, wie laut ihre Musik bei Ihnen ankommt. Vielleicht merkt der Nachbar von unten nicht, dass regelmäßig Rauch in Ihr Schlafzimmer zieht. Ein ruhiges Gespräch ist oft der beste erste Schritt.

Hilfreich ist eine konkrete Formulierung und ein Verzicht auf Drohungen. Also nicht: „Sie nehmen nie Rücksicht!” oder “Sie dürfen das nicht, ich rufe gleich die Polizei!“. Besser: „Wenn nach 22 Uhr Musik läuft, höre ich sie deutlich im Schlafzimmer. Können wir dafür eine Lösung finden?“

Der Ton kann viel ausmachen. Wer dem anderen sofort Absicht unterstellt, macht eine Einigung schwer. Besser ist es, bei der konkreten sachlichen Beobachtung zu bleiben und die Auswirkung zu erklären. Das klingt weniger anklagend und lässt dem Nachbarn die Möglichkeit, sein Verhalten zu ändern, ohne das Gesicht zu verlieren. Gerade wenn man Wand an Wand wohnt, ist das kein Nebenthema. Ein Nachbarschaftsstreit endet nicht, indem man sich lautstark Gehör verschafft und auch nicht mit dem letzten Satz eines Briefes. Man begegnet sich weiterhin.

3. Polizei und Ordnungsamt nur bei Bedarf einschalten

Bei kontinuierlicher Ruhestörung, Bedrohung, Sachbeschädigung oder Gefahr kann Hilfe nötig sein. Wegen jeder Kleinigkeit Polizei oder Ordnungsamt zu rufen, kann die Situation aber dauerhaft verschärfen. Dieser Schritt sollte deshalb bewusst gewählt werden.

4. Lösung vorschlagen

Nachbarschaft funktioniert selten über Maximalforderungen, sondern braucht oftmals Kompromisse. Manchmal reicht ein anderer Grillplatz, eine andere Uhrzeit für Gartenarbeiten oder eine klare Regel für die Nutzung gemeinsamer Flächen.

5. Störungen dokumentieren

Wenn Gespräche nichts ändern, brauchen Sie Belege. Allgemeine Aussagen wie „ständig laut“ oder „immer Rauch“ helfen wenig. Besser ist ein sachliches Protokoll.

Notieren Sie:

  • Datum und Uhrzeit
  • Art der Störung
  • Dauer
  • betroffene Räume oder Flächen
  • mögliche Zeugen
  • Fotos bei sichtbaren Beeinträchtigungen
  • Schriftwechsel mit Nachbar, Vermieter oder Verwaltung

Bei Lärm kann ein Lärmprotokoll wichtig werden. Es sollte nüchtern bleiben. Keine Beschimpfungen, keine Vermutungen, keine Übertreibungen.

6. Schriftlich auffordern

Wenn ein Gespräch scheitert, kann eine sachliche schriftliche Aufforderung sinnvoll sein. Darin sollte stehen, was passiert ist, wann es passiert ist und welche Änderung erwartet wird.

7. Verwaltung, Vermieter oder Beirat einbinden

Im Mehrfamilienhaus sollte nicht jeder Konflikt direkt zwischen den Parteien ausgetragen werden. Wenn Hausordnung, Gemeinschaftsflächen oder wiederkehrende Störungen betroffen sind, können Vermieter, Hausverwaltung oder Beirat vermitteln und Regeln klarstellen.

Eine Verwaltung kann einen persönlichen Konflikt nicht wegzaubern. Sie kann aber Regeln erklären, Beschwerden sortieren, Beschlüsse vorbereiten und verhindern, dass aus einzelnen Vorwürfen ein unübersichtlicher Dauerstreit wird. Das ist besonders hilfreich, wenn mehrere Parteien betroffen sind oder wenn ein Thema in den Eigentümerversammlungen immer wieder Streit entfacht.

5. Nachbarschaftsstreit schlichten: außergerichtliche Lösungswege


Nicht jeder Streit gehört sofort vor Gericht. Gerade unter Nachbarn ist das wichtig, weil man sich auch nach einem Verfahren weiter begegnet: am Gartenzaun, im Treppenhaus, auf dem Stellplatz oder in der Eigentümerversammlung.

Ein Zwischenschritt ist die Schlichtung. Dabei versucht eine neutrale Schlichtungsstelle, die Parteien zu einer Einigung zu führen. In vielen Bundesländern ist ein solcher Schlichtungsversuch vor bestimmten Nachbarschaftsklagen sogar vorgeschrieben. Ob das gilt, hängt vom Bundesland und vom konkreten Streitgegenstand ab.

Davon zu unterscheiden ist die Mediation. Sie ist in der Regel freiwillig und stärker auf Kommunikation, Interessen und praktische Lösungen ausgerichtet. Der Mediator entscheidet nicht, wer recht hat. Er hilft den Beteiligten dabei, selbst eine tragfähige Vereinbarung zu finden. Das ist gerade bei Nachbarn oft wertvoller als ein reines Gewinner-Verlierer-Ergebnis.

Typische außergerichtliche Lösungen können wie folgt aussehen:

Streitpunkt Mögliche Lösungen
Grillrauch anderer Standort, feste Zeiten, weniger Rauchentwicklung
Laute Musik Ruhezeiten, Kopfhörer, Vorankündigung bei Feiern
Überhängende Äste Frist, gemeinsamer Rückschnitttermin, Fachbetrieb
Gartenmitbenutzung Nutzungszeiten oder Regeln
Treppenhaus Hinweis auf Hausordnung, klare Abstellregeln


Der Vorteil außergerichtlicher Lösungen liegt auch darin, dass sie praktischer sein können als ein Urteil. Ein Gericht entscheidet oft nur über einen Anspruch. Eine Einigung kann dagegen genau regeln, wie der Alltag künftig funktionieren soll.

In einer WEG kann auch ein Beschluss helfen, wenn es um Gemeinschaftsflächen, Nutzungsregeln oder wiederkehrende Konflikte geht. Wichtig ist, dass Beschlüsse rechtlich sauber vorbereitet werden und nicht einzelne Eigentümer willkürlich benachteiligen.

6. Rechtliche Schritte: Gericht, Anwalt und Kosten beim Nachbarschaftsstreit

Wenn Gespräche, Schlichtung und Mediation scheitern, bleibt die Option, rechtliche Schritte einzuleiten. Dieser Weg sollte gut vorbereitet sein.

Ein Anwalt ist sinnvoll, wenn die Rechtslage unklar ist, erhebliche Schäden drohen, Fristen ablaufen oder die andere Seite jegliche Einigung verweigert. Auch bei Abmahnungen, Unterlassungsansprüchen, Mietminderung, baulichen Eingriffen oder komplizierten WEG-Fragen ist anwaltliche Beratung oft ratsam.

Mögliche rechtliche Schritte sind:

  • anwaltliches Aufforderungsschreiben
  • Abmahnung
  • Beseitigungsanspruch
  • Unterlassungsanspruch
  • einstweilige Verfügung bei Eilbedürftigkeit
  • Klage
  • Schadensersatzforderung

Vor einer Klage sollte immer geprüft werden, ob ein Schlichtungsversuch vorgeschrieben ist. Fehlt eine notwendige Schlichtung, kann die Klage bereits unzulässig sein.

Die Kosten hängen vor allem vom Streitwert ab. Je höher der wirtschaftliche Wert des Konflikts, desto höher können Anwalts- und Gerichtskosten ausfallen. Wer den Prozess verliert, trägt im Zivilverfahren regelmäßig auch die Kosten der Gegenseite. Deshalb sind Beweise so wichtig.

Eine Rechtsschutzversicherung kann helfen, Kostenrisiken zu begrenzen. Ob sie eintritt, hängt vom Vertrag, vom versicherten Bereich, von Wartezeiten und vom Zeitpunkt des Konflikts ab. Deshalb sollte vor größeren Schritten eine Deckungszusage eingeholt werden.

Gerade bei Nachbarschaftsstreitigkeiten ist aber nicht nur das Geld ein Thema. Ein Gerichtsverfahren belastet auch das Zusammenleben. Selbst wenn Sie gewinnen, wohnt der andere oft weiterhin nebenan. Deshalb sollte der Gang vor Gericht nicht aus Ärger erfolgen, sondern nur, wenn die Störung erheblich ist und mildere Mittel nicht geholfen haben.

7. Fazit


Ein Nachbarschaftsstreit ist so belastend, weil er den privaten Rückzugsort trifft. Man kann dem Konflikt nicht einfach ausweichen. Man hört ihn, sieht ihn oder begegnet ihm jeden Tag.

Aus diesem Grund hilft ein klarer Ablauf: erst prüfen, dann sprechen, dann dokumentieren. Wenn das nicht reicht, können Vermieter, Verwaltung, Schlichtungsstelle, Mediation oder Anwalt eingebunden werden. Vor Gericht sollte ein Nachbarschaftsstreit erst landen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist oder andere Lösungen gescheitert sind.

Besonders vorsichtig sollten Eigentümer bei Selbsthilfe sein. Überhängende Zweige, Wurzeln oder störende Pflanzen wirken oft wie ein klarer Fall. Trotzdem müssen Fristen, Beeinträchtigung, Naturschutz und Eigentumsrechte beachtet werden. Wer zu viel abschneidet oder fremdes Eigentum beschädigt, kann am Ende selbst haften.

Für Eigentümergemeinschaften sind Organisation, Kommunikation und Regeln besonders wichtig. Eine gute Hausordnung und eine verständliche Gemeinschaftsordnung schaffen Orientierung, wenn es im Alltag hakt. Eine Verwaltung, die Probleme aufnimmt und dranbleibt, hilft dabei, dass Streit nicht unnötig größer wird.

Wenn Konflikte in Ihrer WEG immer wieder Zeit, Nerven und Energie kosten, muss Verwaltung nicht komplizierter werden als der Streit selbst. Matera unterstützt Eigentümergemeinschaften, je nach Bedarf digital in einzelnen Verwaltungsbereichen oder übernimmt die vollständige WEG-Verwaltung inklusive WEG-Verwalter vor Ort. Auch die Mietverwaltung können Sie an uns übergeben.

Aktualisiert am
09.09.2026
Veröffentlicht am
04.09.2026
04.09.2026

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Annabelle Kremer
Immobilien-Spezialistin und professionelle Texterin

Annabelle Kremer ist Immobilien-Spezialistin und professionelle Texterin. Früher hat sie als Immobilienmaklerin gearbeitet. Heute hilft sie mit ihren Artikeln rund um Hausverwaltung, Immobilien & Co, Matera-Kunden und anderen interessierten Leserinnen und Lesern, sich in Sachen WEG-Verwaltung und Immobilien zu informieren.

Häufige Fragen rund um den Nachbarschaftsstreit

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Hausverwaltung wechseln in 3 Schritten

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