Teilungserklärung beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Sie benötigen eine Teilungserklärung? Hier erfahren Sie, wie Sie in 5 Schritten eine Teilungserklärung beantragen können.

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"Wir haben eine sehr gute Hausverwaltung"
Wir kriegen absolut zeitnah Antworten.
Georg W.
42
Einheiten,
München
5 stars
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"Wir konnten bisher über 3000€ an Kosten sparen..."
Für uns ist es 30 Prozent günstiger als bei der alten Hausverwaltung.
Arnulf W.
8
Einheiten,
Kehl
5 stars
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"Wir als Gemeinschaft finden das absolut zeitgemäß"
Positiv war von Anfang an, dass wir jederzeit einen Ansprechpartner hatten.
Uwe F.
6
Einheiten,
Löchgau
5 stars
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"Die Arbeit wird so gemacht, wie ich es mir vorgestellt habe.'
Der Wechsel zu Matera war relativ einfach. Da kann ich mich eigentlich nicht beschweren und es ging flott.
Angelina S.
3
Einheiten,
Kaiserslautern
5 stars
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"Da ist mittlerweile alles in besten Händen und so wie es eigentlich sein sollte."
Das Matera-Team setzt sich sehr ein, deshalb merkt man, dass da einfach was vorangeht.
Patrick H.
23
Einheiten,
Kreuzberg
5 stars
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“Die Ansprechpartner waren exzellent, und wir fühlten uns immer sehr gut aufgehoben”
Ich bin sehr dankbar für die Unterstützung, die ich von Matera erhalten habe.
Christoph G.
4
Einheiten,
Denzlingen
5 stars
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“Wenn ich von der Zusammenarbeit mit Matera erzähle, sind alle ohne Ausnahme begeistert!”
Die Erfahrung, die ich mit unserem ehemaligen Hausverwalter gemacht habe, ist nicht mit Matera zu vergleichen
Juri L.
7
Einheiten,
Eislingen/Fils
5 stars
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"Für mich als Eigentümer und auch für meine Miteigentümer ist es großartig!"
Alle Vorgänge sind transparent, jeder, der möchte, kann auf der Plattform genau sehen, welche Dienstleistungsverträge wir haben und was wie viel kostet.
Andreas M.
4
Einheiten,
München
5 stars
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"Es ist einfach, transparent und übersichtlich"
Besonders schön ist es, die komplette Kostenübersicht zu haben.
Thomas K.
5
Einheiten,
Gifhorn
5 stars
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"Die Unterstützung war schon super."
Die Plattform bietet uns eine optimale Transparenz, ohne groß rumfragen zu müssen.
Armin K.
14
Einheiten,
Darmstadt
5 stars
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"Das hat sich gelohnt."
Man hat immer einen tollen Überblick, auch über das Budget und den Wirtschaftsplan.
Lothar A.
3
Einheiten,
Bempflingen
5 stars
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Beim Verkauf oder der Vermietung von einzelnen Wohnungen innerhalb eines Mehrfamilienhauses wird eine Teilungserklärung benötigt. Das gilt auch dann, wenn Sie Ihre Immobilie in mehrere Wohneinheiten aufteilen möchten. 

In beiden Fällen muss eine Teilungserklärung beim Grundbuchamt eingereicht werden. Wie Sie eine Teilungserklärung beantragen, welche Kosten dafür anfallen und was es bei der Beantragung zu beachten gilt, erfahren Sie in diesem Artikel.

1. Aufteilungsplan einholen

Beim Verkauf oder der Vermietung von Wohnungen innerhalb eines Mehrfamilienhauses ist es notwendig, dass vorab ein Aufteilungsplan vorliegt. Dieser Plan wird vom Architekten oder Ingenieur erstellt und muss vom Bauamt des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt genehmigt werden. Der Aufteilungsplan sollte folgende Angaben enthalten:

  • Lageplan mit Bezeichnung der einzelnen Wohnungseinheiten
  • Grundrisszeichnungen aller Stockwerke mit Bezeichnung der einzelnen Wohnungseinheiten
  • Ansicht von außen
  • Baubeschreibung

2. Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

Vor der Beantragung einer Teilungserklärung ist es notwendig, dass Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vom Bauamt beantragen. In dieser Bescheinigung wird bestätigt, dass die Baumaßnahmen am Haus abgeschlossen sind und alle bauordnungsrechtlichen Vorschriften eingehalten wurden. Die Kosten für die Abgeschlossenheitsbescheinigung liegen bei etwa 30 bis 50 Euro.

3. Teilungserklärung erstellen

Nun folgt die Erstellung der Teilungserklärung. Diese Aufgabe übernimmt in der Regel der Wohnungseigentümer. Bei einem Neubau erstellt der Bauträger die Teilungserklärung.

Mit der Teilungserklärung sind die Eigentumsverhältnisse eines Wohnobjekts genau ersichtlich. Zudem regelt sie das Zusammenleben in Eigentümergemeinschaft. 

Dementsprechend müssen einige Punkte in der Teilungserklärung geregelt werden. Hierzu zählen (nicht abschließend):

4. Termin beim Notar

Nachdem die Abgeschlossenheitsbescheinigung und die Teilungserklärung aufgesetzt wurden, müssen Sie einen Termin beim Notar vereinbaren. In diesem Gespräch wird geklärt, ob alle Angaben in der Teilungserklärung korrekt sind und ob das Grundbuch entsprechend geändert werden muss.

Der Notar ist - je nach Anwendungsfall - für die Beglaubigung beziehungsweise die Beurkundung der Teilungserklärung verantwortlich. Der Unterschied zwischen Beglaubigung und Beurkundung liegt darin, dass bei der Beglaubigung nur die Unterschriften bestätigt werden, während bei der Beurkundung die gesamte Teilungserklärung vom Notar aufgenommen und im Grundbuch eingetragen wird.

Die Kosten für die Beglaubigung betragen etwa 100 bis 200 Euro. Die Kosten für die Beurkundung belaufen sich auf etwa 400 bis 800 Euro.

5. Einreichung beim Grundbuchamt

Zum Schluss müssen Sie die Abgeschlossenheitsbescheinigung, die Teilungserklärung und den Aufteilungsplan beim Grundbuchamt einreichen. Das Grundbuchamt überprüft, ob alle Angaben korrekt sind und trägt die neuen Wohnungseinheiten anschließend im Grundbuch ein. Die Kosten für die Eintragung im Grundbuch liegen zwischen 50 und 100 Euro.

6. FAZIT: Teilungserklärung beantragen

Wenn Sie Ihr Haus in Wohnungseinheiten aufteilen möchten, benötigen Sie eine Teilungserklärung. Diese Erklärung muss vom Architekten oder Ingenieur erstellt werden und muss vom Grundbuchamt genehmigt werden. 

Die Kosten für die Teilungserklärung belaufen sich auf etwa 1.000 Euro. Zusätzlich fallen Gebühren für die Abgeschlossenheitsbescheinigung, den Notar und die Eintragung im Grundbuch an. Insgesamt können Sie mit Kosten in Höhe von 2.000 bis 3.000 Euro rechnen.

Wir hoffen, dass Ihnen der Beitrag gefallen hat! Kennen Sie eigentlich bereits Matera?

Matera unterstützt WEGs in der Selbstverwaltung und beendet die endlose Suche nach einer passenden Verwaltung. 

Dank eines Expertenteams und einer modernen und intuitiven Online-Plattform können sich Eigentümergemeinschaften deutlich effizienter verwalten. Zudem profitieren WEGs bei Matera von niedrigen Verwaltungskosten und maximaler Transparenz.

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Aktualisiert am
28.05.2025
Veröffentlicht am
18.04.2025

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Toni Fritscher
Teilungserklärung beantragen: So klappt’s (in 5 Schritten)
Content Writer

Toni Fritscher schreibt zu den Themen Aufteilungsplan und Teilungserklärung. In seinen Artikeln für Wohnungseigentümer erläutert er komplexe rechtliche Aspekte verständlich und praxisnah. Dadurch unterstützt er Eigentümer dabei, wichtige Dokumente und rechtliche Grundlagen im Zusammenhang mit Wohnungseigentum besser zu verstehen.

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Nachdem Sie ein Angebot angefragt haben, melden wir uns telefonisch bei Ihnen, um mehr über die Situation in Ihrer WEG zu erfahren.

Im Anschluss folgt ein Gespräch mit einem unserer WEG-Experten, der Ihnen das Matera-Portal zeigt und ein individuelles Angebot für Ihre WEG erstellt.
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Sie sind überzeugt? Wir bereiten für Sie einen Beschluss für den Wechsel vor, der in der nächsten Eigentümerversammlung oder im Umlaufverfahren abgestimmt wird.
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Unsere WEG-Experten kümmern sich um die Übernahme der Buchhaltung und richten den persönlichen Bereich Ihrer WEG in unserem Online-Portal ein.

Herzlich willkommen bei Matera!