In Bonn, dem einstigen Regierungssitz Deutschlands, ist der Wechsel einer Hausverwaltung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) dank der WEG-Reform 2020 einfacher geworden. Jederzeit kann per Beschluss, etwa in einer Eigentümerversammlung oder im Umlaufverfahren, ein Wechsel eingeleitet werden.
Die Neuerungen im WEG-Recht erlauben es, die Hausverwaltung auch "grundlos" abzuberufen, gemäß § 26 Abs. 3 S. 1, Abs. 5 WEG. Dies bedeutet eine klare Vereinfachung, da kein wichtiger Grund mehr für die Abberufung vorliegen muss. Trotzdem ist in den meisten Fällen ein nachvollziehbarer Anlass vorhanden, der die Eigentümergemeinschaft zur Suche nach einer neuen oder anderen Art der WEG-Verwaltung bewegt.
Nach der Abberufung endet der Verwaltervertrag automatisch sechs Monate nach dem Zeitpunkt der Abberufung (§ 26 Abs. 3 S. 2 WEG). Eine zusätzliche Kündigung ist nicht nötig. Falls die WEG jedoch den Vertrag vor Ablauf dieser Frist kündigen möchte, kann sie dies nach den im Verwaltervertrag vereinbarten Kündigungsfristen oder den gesetzlichen Bestimmungen vorzeitig tun.
Eine Besonderheit ergibt sich oft aus der in Verwalterverträgen festgelegten Laufzeit. Sie ist häufig an die Bestellung des Verwalters geknüpft. Das bedeutet, dass bei einer beschlossenen Abberufung des Verwalters dessen Vertrag sofort endet und nicht erst nach sechs Monaten.
Als neue Hausverwaltung könnte in Bonn Matera in Frage kommen. Matera bietet maßgeschneiderte Angebote für Wohnungseigentümergemeinschaften aller Größen: zum einen Hausverwaltung im klassischen Sinne an und unterstützt zum anderen WEGs professionell in der Selbstverwaltung mit einem erfahrenen Team aus Experten und einem modernen Online-Portal.