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Hausgeld: Alle wichtigen Infos im Überblick (für 2023)

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Hausgeld: Alle wichtigen Infos im Überblick (für 2023)

Aktualisiert am:
29.9.2023
Autor:
Alice von Fürstenberg
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Jeder Wohnungseigentümer wird sich früher oder später mit dem Hausgeld beschäftigen müssen. Doch was ist das überhaupt? Welche Kosten beinhaltet das Hausgeld? Und was passiert, wenn ein Eigentümer nicht zahlen will? Auf diese und viele weitere Fragen geben wir Ihnen in diesem Beitrag Antworten.

1. Was ist das Hausgeld?

Das Hausgeld ist ein monatlicher Vorschuss, den Sie als Wohnungseigentümer zahlen müssen. Es dient dazu, die laufenden Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zu decken.

Als Wohnungseigentümer besitzen Sie nicht nur Ihre Wohnung, sondern Sie haben auch Anteile am Gemeinschaftseigentum, wie dem Treppenhaus, Eingangsbereich, Fahrstuhl oder Garten. 

Die laufenden Kosten für dieses Gemeinschaftseigentum werden von allen Eigentümern getragen. Zu diesen laufenden Kosten kommt noch die verpflichtende Erhaltungsrücklage (früher: Instandhaltungsrücklage), die monatlich einzuzahlen ist.

Kurz gesagt: Hausgeld = Laufende Kosten des Gemeinschaftseigentums + Erhaltungsrücklage + Verwaltungskosten

2. Welche Kosten sind im Hausgeld enthalten? 

Die Kosten, die im Hausgeld enthalten sind, können in drei Kategorien aufgeteilt werden:  

Betriebskosten

Unter die Betriebskosten fallen alle laufenden Kosten, die zur Bewirtschaftung der WEG notwendig sind. Dies umfasst u. a. Reinigungskosten, Kosten für den Hausmeister, Abfallentsorgung, Versicherungskosten für das Gebäude, Wartung der Aufzüge sowie allgemeine Versorgungskosten (Strom, Wasser, Abwasser). Alle weiteren Kosten sind in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgelistet. 

Erhaltungsrücklage (früher Instandhaltungsrücklage)

Die Eigentümergemeinschaft ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Erhaltungsrücklage für größere Instandhaltungsmaßnahmen, wie z.B. neue Heizungsanlagen, zu bilden. Dadurch stehen für zukünftige Investitionen oder Reparaturen genug finanzielle Ressourcen zur Verfügung. 

Verwaltungskosten:

Selbstverständlich entstehen durch die Verwaltung der WEG auch Kosten. Dazu zählen bspw.: 

3. Wie viel Hausgeld muss jeder Eigentümer zahlen?

Nicht jeder Eigentümer zahlt pro Monat den gleichen Betrag an Hausgeld.

Die Kosten der WEG werden auf die verschiedenen Miteigentümer verteilt. Um die Aufteilung fair zu gestalten, werden sogenannte Verteilerschlüssel angewendet. In den meisten Fällen wird der Miteigentumsanteil (MEA) als Verteilerschlüssel verwendet. Der MEA wird als rechnerischer Bruchteil ausgewiesen. Eine Wohnung mit 150/10.000 MEA hat somit 1,5 % Anteil am Gemeinschaftseigentum und beteiligt sich dementsprechend mit 1,5 % an den Kosten der WEG.

Es ist aber auch möglich, andere Verteilerschlüssel (pro Wohneinheit, Wohnfläche in Quadratmetern, Anzahl der Personen im Haushalt) in der Teilungserklärung festzulegen. Eine Ausnahme gilt für gemeinsame Heizungsanlagen: Hier erfolgt die Abrechnung der Heizkosten auf Basis der Heizkostenverordnung.

4. Wie wird die Höhe des Hausgeldes berechnet?

Das monatlich zu zahlende Hausgeld wird auf Grundlage des Wirtschaftsplans und der Verteilerschlüssel berechnet. Der Wirtschaftsplan wird jährlich erstellt, die Verteilerschlüssel können aus der Teilungserklärung abgeleitet werden.

Um Ihnen die Höhe des Hausgeldes besser zu veranschaulichen, haben wir das nachfolgende Rechenbeispiel für Sie: 

Nehmen wir an, dass Herr Müller einen Anteil von 1,5 % (der Verteilerschlüssel lautet: 150/10.000) an der WEG in der Müllerstraße 15 besitzt. Im Wirtschaftsplan wurden für das kommende Jahr 250.000 € berechnet. Dementsprechend muss Herr Müller 1,5 % der 250.000 € tragen. Das sind 3.750 € im Jahr. Monatlich beträgt das Hausgeld für ihn als Miteigentümer 312,50 €.

5. Was passiert, wenn ein Miteigentümer kein Hausgeld zahlt?

Es kann leider vorkommen, dass Miteigentümer ihrer Zahlungsverpflichtung des Hausgeldes nicht nachkommen. Bei solchen Hausgeldrückständen muss der Hausverwalter tätig werden.

Sollten persönliche Gespräche mit dem betroffenen Eigentümer zu keiner Lösung führen (z. B. Ratenzahlung), so müssen rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Achtung: Sollte es zu einem Zahlungsausfall kommen, ist dieser von den übrigen Miteigentümern auszugleichen.

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Gut zu wissen :
Sie sind Matera Kunde? Die Mitarbeiter unserer Rechtsabteilung kümmern sich um die Bearbeitung unbezahlter Rechnungen, die ihr Gemeinschaftseigentum betreffen. Und zwar ohne zusätzliche Kosten.

6. Kann man Hausgeld auf Mieter umlegen? 

Sie vermieten Ihre Wohnung und fragen sich, ob das Hausgeld auf die Mieter umgelegt werden kann? Die Weiterverechnung des Hausgeldes an den Mieter ist grundsätzlich möglich. 

Allerdings können Sie nur jene Posten des Hausgeldes auf den Mieter umlegen, die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung sind. In der Betriebskostenverordnung (BetrKV) finden Sie eine Liste mit 17 Punkten, die die umlagefähigen Kosten aufführt, die Sie dem Mieter weiterberechnen können.

Auf Mieter umlagefähige Posten sind zum Beispiel:

  • Reinigung und Pflege
  • Wasser
  • Heizkosten inklusive Warmwasser
  • Versicherungskosten
  • Kosten für gemeinschaftlich genutzte Anlagen und Räume (Aufzug, Waschküche und Trockenräume, Kabelanschluss etc.)
  • Hausmeistervergütung

Jedoch können einige Kosten nicht auf den Mieter umgelegt werden. Vom Eigentümer selbst getragen müssen demnach: 

  • Verwaltungskosten der WEG
  • Erhaltungsrücklage
  • Reparatur und Instandhaltungskosten

Tipp: Es muss im Mietvertrag vereinbart sein, dass der Mieter die Betriebskosten (Nebenkosten) trägt. Nur dann kann ein Teil des Hausgeldes auf den Mieter umgelegt werden.

7. Unterschied Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung 

Der Wirtschaftsplan listet alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der WEG für das kommende Jahr auf, inklusive der Erhaltungsrücklage. Damit dient er als Berechnungsbasis für das monatlich zu zahlende Hausgeld und wird vom Verwalter für das Folgejahr erarbeitet.

Die Jahresabrechnung kommt erst zum Ende des Jahres ins Spiel. Der Verwalter überprüft, ob die tatsächlich angefallenen Kosten höher oder niedriger waren als geplant und ob die monatlichen Vorauszahlungen ausreichend waren.

Je nach Ergebnis bekommt der Eigentümer eine Rückerstattung oder muss eine Nachzahlung leisten.

8. Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Hausgeld

Ist Hausgeld für eine Eigentumswohnung verpflichtend? 

Ja. Die Verpflichtung zur Hausgeldzahlung entsteht aus der Feststellung des Wirtschaftsplanes. Der Zahlungszeitpunkt bestimmt sich nach der vereinbarten Fälligkeit. Die Fälligkeit von Hausgeldern können die Wohnungseigentümer auf Grundlage der Bestimmung des § 28 Abs. 3 WEG durch Beschluss regeln.

Was ist der Unterschied zwischen Hausgeld und Wohngeld? 

Oftmals werden Hausgeld und Wohngeld für ein und dieselbe Sache gehalten. Doch das ist nicht korrekt, da beide Begriffe eine komplett unterschiedliche Bedeutung haben. Beim Wohngeld handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss zu den Mietkosten, der ärmere Haushalte finanziell unterstützt und im Wohngeldgesetz (WoGG) verankert ist. Das Hausgeld bezieht sich auf die Kosten und Lasten der Wohnungseigentümergemeinschaft und ist rechtlich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) definiert.

Gibt es Richtwerte für das Hausgeld?

Die Höhe des Hausgeldes hängt von vielen Faktoren ab. Neben den Verwaltungskosten spielen auch die Größe und Ausstattung der Wohnanlage (Grünflächen, Fahrstühle) und die Pflegekosten (Hausmeister, Reinigung, Winterdienst) eine wichtige Rolle! Ein weiterer (wichtiger) Einflussfaktor ist das Alter des Gebäudes. Bei Neubauwohnungen werden dementsprechend die Erhaltungsrücklage und Reparaturkosten viel niedriger veranschlagt als bei alten Gebäuden. Als Richtwert können Beträge zwischen 2,5 € und 4,5 € pro Quadratmeter genannt werden.

9. BONUS: Matera – die neue Art der WEG-Verwaltung

Wir hoffen, dass Sie durch unseren Beitrag mehr über das Hausgeld gelernt haben! Falls Sie für Ihre WEG nach einer neuen Verwaltung suchen, sollten Sie sich auf jeden Fall Matera anschauen. Matera ist die neue Art der WEG-Verwaltung. Dank einer hochmodernen Online-Plattform und einem Team aus WEG-Experten ist die Verwaltung Ihrer WEG besser, schneller und einfacher als jemals zuvor.

Auch die Hausgeld-Thematik wird dank der innovativen Matera-Lösung ohne Probleme gelöst. So sind bspw. alle Hausgeldzahlungen jederzeit einsehbar. Und falls es Hausgeldrückstände gibt, hilft Ihnen unser Team von Montag bis Freitag von 9 bis 19 Uhr gerne weiter. 

Sie möchten mehr über Matera erfahren? Dann holen Sie sich gerne ein kostenloses Angebot. Wir freuen uns schon auf Sie und klären mit Ihnen alle Fragen, die Sie haben.