Elementarschadenversicherung: Das sollten Eigentümer wissen

Elementarschadenversicherung: Wann sie sinnvoll ist, welche Kosten anfallen und worauf Haus- und Wohnungseigentümer beim Abschluss unbedingt achten sollten.

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Unwetter, Starkregen oder Rückstau treffen immer häufiger auch Häuser und Wohnungen außerhalb klassischer Risikogebiete – doch viele Eigentümer sind dafür nicht ausreichend versichert. Dieser Artikel zeigt, wann eine Elementarschadenversicherung sinnvoll ist, was sie kostet und worauf Sie beim Abschluss achten sollten.

1. Wofür brauchen Eigentümer eine Elementarschadenversicherung?

Wohneigentum ist ein Wunsch, den sich viele Menschen früher oder später erfüllen – gleichzeitig stellt ein Haus oder eine Eigentumswohnung eine große Investition dar, die es bestmöglich zu schützen gilt. Gerade Naturereignisse wie Hochwasser oder Erdrutsch können massive Schäden verursachen. Genau hier setzt die Elementarschadenversicherung an: Sie ergänzt die klassische Wohngebäudeversicherung und übernimmt Kosten für Schäden, die durch sogenannte Elementargefahren entstehen.

Viele Eigentümer gehen irrtümlich davon aus, dass eine übliche Gebäudeversicherung automatisch auch gegen Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau oder Erdbeben absichert. Tatsächlich sind jedoch Ereignisse wie Starkregen oder Hochwasser nicht standardmäßig abgedeckt. Die Elementarschadenversicherung schließt diese Lücke, indem sie für Schäden an Gebäuden durch Naturgewalten aufkommt.

Dass Naturkatastrophen nicht nur ein theoretisches Risiko darstellen, zeigen tragische Beispiele aus den vergangenen Jahren. Beim Hochwasser im Juli 2021 in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen wurden ganze Ortschaften zerstört. Tausende Häuser standen unter Wasser, über 180 Menschen verloren ihr Leben. Der Sachschaden belief sich auf mehrere Milliarden Euro. Noch gravierender: Viele Betroffene hatten keine Elementarschadenversicherung abgeschlossen und mussten den Wiederaufbau aus eigener Tasche finanzieren oder auf staatliche Hilfen hoffen, die jedoch langwierig und oft unzureichend waren.

Ähnliche Situationen gab es bereits beim Elbehochwasser 2002 oder beim Donauhochwasser 2013 – beides Ereignisse, bei denen auch Regionen stark betroffen waren, die zuvor nicht als hochwassergefährdet galten. Die zunehmende Versiegelung von Flächen und unvorhersehbare Wetterextreme sorgen dafür, dass selbst Immobilien abseits von Flussnähen bedroht sind. Starkregenereignisse können überall plötzliche Überschwemmungen verursachen.

Eine Elementarschadenversicherung bietet Eigentümern die notwendige finanzielle Sicherheit. Sie übernimmt in der Regel einen Großteil der Kosten für Reparaturen, Trocknungsarbeiten, den Wiederaufbau und die Wiederbeschaffung zerstörter Werte – also genau jene Kosten, die bei Elementarschäden häufig im sechsstelligen Bereich liegen. Ohne diesen Schutz kann ein einziger, unvorhergesehener Schadensfall schnell existenzbedrohend werden.

Komplexer ist die Situation bei Eigentumswohnungen. Hier müssen Eigentümer nicht nur ihr Sondereigentum, sondern auch das Gemeinschaftseigentum berücksichtigen. Schäden an Kellerwänden, Tiefgaragen oder gemeinschaftlichen Heizungsanlagen betreffen alle Eigentümer gemeinsam.

Ist eine Elementarschadenversicherung Pflicht?

Nein, trotz der zunehmenden Risiken besteht in Deutschland bislang keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sowie verschiedene politische Akteure diskutieren jedoch eine Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden. Ziel ist es, die Schadenslast bei künftigen Naturkatastrophen gerechter zu verteilen und die öffentlichen Haushalte zu entlasten.

Eine bundesweite Umfrage des Vereins Wohnen im Eigentum (WiE) aus dem Jahr 2024 verdeutlicht, wie unterschiedlich Eigentümer derzeit abgesichert sind: Während rund 60 Prozent der Ein- und Mehrfamilienhäuser über eine Versicherung gegen Elementarschäden verfügen, sind es bei Wohnungseigentümern circa 40 Prozent. 

Besonders niedrig fällt die Versicherungsquote in größeren Wohnungseigentümergemeinschaften aus. 

Zudem zeigt sich, dass rund 30 Prozent der Wohnungseigentümer gar nicht wissen, ob ihre Immobilie überhaupt gegen Elementarschäden versichert ist.

2. Was deckt eine Elementarschadenversicherung ab?

Eine Elementarschadenversicherung deckt Schäden ab, die durch sogenannte Elementargefahren entstehen – also Naturereignisse, gegen die klassische Policen keinen Schutz bieten. Dazu zählen unter anderem Überschwemmung, Rückstau, Starkregen, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen, Schneedruck, Vulkanausbrüche und Erdbeben. Die genauen Leistungen können je nach Versicherer variieren, weshalb ein Blick in die Vertragsbedingungen immer erforderlich ist. Grundsätzlich richtet sich der Schutz an Eigentümer von Immobilien, die ihre Gebäude gegen diese Naturgefahren zusätzlich absichern möchten.

2.1. Welche Kosten deckt eine Elementarschadenversicherung ab?

Die Versicherung übernimmt die Kosten für direkte Schäden am Gebäude – also etwa, wenn durch Starkregen das Fundament unterspült wird, oder bei einer Überschwemmung Kellerwände aufweichen. Auch Trocknungsmaßnahmen, die Entsorgung unbrauchbarer Materialien oder die Sanierung beschädigter Bauteile werden übernommen. Ebenso können sogenannte Folgeschäden, etwa durch eindringende Feuchtigkeit in die Elektrik oder Schimmelbildung, erstattet werden – sofern diese im Vertrag berücksichtigt sind.

Neben dem Gebäude selbst kann in Verbindung mit einer Hausratversicherung auch der bewegliche Besitz abgesichert werden. Dazu zählen Möbel, Kleidung, Elektrogeräte oder persönliche Gegenstände. Dies ist jedoch kein automatischer Bestandteil der Hausratversicherung, sondern muss als zusätzlicher Elementarschutz explizit vereinbart werden.

In beiden Fällen ist es wichtig, dass der Versicherungswert realistisch angesetzt ist, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Die Versicherung zahlt dann die Kosten für Reparaturen oder Ersatzbeschaffung – je nach Vertragsform zum Neuwert oder Zeitwert.

2.2. Unterschiede zu anderen Versicherungen

Bei den verschiedenen Versicherungen für Wohnungseigentümer ist die Elementarversicherung von der Gebäudehaftpflicht-, der Wohngebäude- und der Hausratversicherung abzugrenzen.

Wer eine Immobilie besitzt, trägt nicht nur Verantwortung für das eigene Vermögen, sondern auch für mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten. Hierfür gibt es die Gebäudehaftpflichtversicherung. Sie greift dann, wenn Dritte durch das Gebäude geschädigt werden – etwa, wenn durch Starkregen ein loser Dachziegel herabfällt und ein parkendes Auto beschädigt oder gar einen Passanten verletzt. Sie schützt nicht das Eigentum des Versicherungsnehmers, sondern deckt ausschließlich Ansprüche Dritter. Eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss besteht in Deutschland nicht, sie wird jedoch insbesondere für Vermieter dringend empfohlen, denn sie haften für den Zustand des Gebäudes, können sich in der Praxis jedoch nicht jederzeit selbst von Mängeln überzeugen – etwa, wenn Mieter kleinere Schäden nicht melden oder Gefahrenquellen unbemerkt bleiben.

Die Wohngebäudeversicherung hingegen ist für Eigentümer einer finanzierten Immobilie verpflichtend, denn Kreditinstitute verlangen sie als Voraussetzung für die Darlehensvergabe. Aber auch ohne Hypothek ist sie faktisch unverzichtbar: Auch größere Schäden am Gebäude – etwa durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel  – werden durch diese Versicherung abgedeckt.

Die Hausratversicherung hingegen ist freiwillig. Sie schützt das bewegliche Inventar – etwa Möbel, Kleidung und Elektrogeräte – vor Risiken wie Brand, Einbruch oder Wasserschäden und hilft im Ernstfall, hohe Wiederbeschaffungskosten zu vermeiden.

Beide Policen decken viele klassische Schadensszenarien ab, einschließlich Sturm und Hagel. Gegen weitere Naturgefahren, die über diese Basisrisiken hinausgehen, bieten sie jedoch keinen Schutz. Dafür braucht es die Elementarversicherung – einen zusätzlichen Baustein, der ergänzend abgeschlossen werden muss.

Bei der Elementarversicherung handelt es sich also nicht um eine eigenständige Versicherung, sondern um eine Erweiterung der bestehenden Wohngebäude- oder Hausratversicherung, die den Schutz ergänzt.

Wer glaubt, mit einer normalen Police bereits ausreichend abgesichert zu sein, wiegt sich unter Umständen in falscher Sicherheit. Gerade Rückstau ist ein gutes Beispiel: Er entsteht, wenn bei Starkregen das öffentliche Kanalsystem überlastet ist und das Wasser über Toiletten oder Abflüsse ins Haus zurückgedrückt wird. Solche Schäden sind nicht zu unterschätzen und nur dann versichert, wenn die Elementarversicherung abgeschlossen wurde, der Vertrag Rückstau explizit umfasst und im Gebäude eine funktionierende Rückstausicherung vorhanden ist.

Gut zu wissen: In der Praxis wurden in Hochwasserregionen Wiederherstellungskosten von über 100.000 Euro je Immobilie dokumentiert. Ohne Versicherungsschutz bedeutet dies eine enorme finanzielle Belastung – der Schaden läppert sich, wenn darüber hinaus auch noch Hausrat und Fahrzeuge betroffen sind. Daher hier ein kleiner Pro-Tipp an unsere autobegeisterten Leser: Autos sind über die Teilkaskoversicherung gegen Elementarschäden abgesichert. Anders sieht es jedoch bei abgemeldeten Fahrzeugen aus. Doch mitunter besteht auch hier ein stiller Schutz: Dies kann bei Saisonkennzeichen der Fall sein, aber auch wenn das Fahrzeug seit höchstens 18 Monaten abgemeldet ist und zuvor ein gültiger Versicherungsvertrag bestand. In dem Fall kann eine sogenannte Ruheversicherung greifen. Diese spezielle Absicherung ist eine freiwillige, jedoch häufig angebotene Leistung der Versicherungsanbieter. Sie ist vielen Fahrzeughaltern nicht bekannt und wird daher oft nicht geltend gemacht. Dabei schützt sie Fahrzeuge auch dann, wenn sie abgemeldet in der Garage stehen und vom Wasser überrascht werden.

3. Was kostet eine Elementarschadenversicherung?

Die Kosten für eine Elementarschadenversicherung variieren stark – je nach Lage des Gebäudes, Ausstattung, Tarif und Versicherungsgesellschaft. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus in einem Gebiet mit geringem Risiko kann der Beitrag zwischen 100 und 300 Euro pro Jahr betragen. Wer eine Immobilie in einer Zone mit hohem Risiko besitzt, muss mit höheren Prämien oder sogar mit Ablehnung rechnen.

Grundlage für diese Risikoeinstufung ist das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS), das vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entwickelt wurde. Es unterteilt Grundstücke in vier Gefährdungsklassen: Zone 1 steht für ein sehr geringes, Zone 4 für ein besonders hohes Hochwasserrisiko. Die Einstufung beeinflusst maßgeblich die Höhe der Beiträge und erklärt, warum manche Immobilien schwer oder gar nicht versicherbar sind.

Auch der Leistungsumfang beeinflusst die Kosten: Tarife mit niedriger Selbstbeteiligung oder Absicherung zusätzlicher Risiken wie Erdbeben oder Vulkanausbruch sind entsprechend teurer. Typische Selbstbeteiligungen liegen bei 500 bis 1000 Euro pro Schadenfall. Durch eine höhere Selbstbeteiligung im Schadensfall kann die jährliche Prämie gesenkt werden.

Eigentümer in gefährdeten Gebieten sollten mehrere Angebote einholen und gezielt nach einem Tarif suchen, der die wichtigsten Risiken abdeckt. Auch Bewertungen von Vergleichsportalen können helfen. Ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis ist entscheidender als der günstigste Beitrag.

Zudem sollte die Versicherungssumme regelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden – etwa nach Sanierungen oder Ausbauten. Wird beispielsweise das Keller- oder Dachgeschoss hochwertig ausgebaut oder nachträglich Wohnfläche geschaffen, erhöht sich auch der Versicherungswert. An dieser Stelle sollte auch geprüft werden, ob Änderungen im Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Auswirkungen auf die Prämien oder den Schutzumfang haben.

4. Gründe für und gegen die Versicherung

Eine Elementarschadenversicherung ist für viele Eigentümer eine sinnvolle Ergänzung zum Basisschutz der Gebäudeversicherung. Doch es gibt auch Argumente dagegen. Im Folgenden betrachten wir beide Seiten.

Gründe für eine Elementarschadenversicherung
In vielen Regionen Deutschlands nehmen extreme Wetterereignisse nachweislich zu. Starkregen, Überschwemmungen und Rückstau treten längst nicht mehr nur in klassischen Hochwassergebieten auf. Selbst in vermeintlich sicheren Gegenden kam es in den letzten Jahren vermehrt zu Wasserschäden.

Statistisch betrachtet steigt das Risiko: Laut Angaben der Deutschen Versicherungswirtschaft verursachen Naturgefahren jährlich Schäden in Milliardenhöhe. Besonders problematisch sind Überschwemmungen infolge von Starkregen, da sie oft völlig unerwartet auftreten. So unerwartet, dass es in vielen Fällen nicht mehr möglich ist, den Hausrat rechtzeitig in Sicherheit zu bringen – geschweige denn noch schnell eine Versicherung abzuschließen. Solche Ereignisse kündigen sich nicht tagelang vorher an, sondern entwickeln sich binnen kürzester Zeit. Das Wasser kann innerhalb von Minuten in Keller und Erdgeschoss eindringen. Wer dann versucht, Gegenstände zu retten oder Türen zu sichern, bringt sich mitunter selbst in Gefahr. In solchen Situationen zählt nur noch, sich, die Familie und eventuell Haustiere rechtzeitig in Sicherheit zu bringen – bevor sich Türen und Fenster durch Wasserdruck oder blockierende Trümmer nicht mehr öffnen lassen.

Ohne Versicherung können Kosten für Reparaturen und Sanierungen ins Unermessliche gehen. In besonders gravierenden Fällen bleibt nur noch der Abriss und Neubau. Gerade bei Immobilien in Hochwassergebieten ist eine Elementarschadenversicherung daher fast unverzichtbar.

Auch bei Eigentumswohnungen ist der Schutz gegen Elementargefahren wichtig. Schäden am Gemeinschaftseigentum, etwa an Kellern oder Tiefgaragen, betreffen alle Miteigentümer. Die Kostenverteilung innerhalb der WEG erfolgt dann nach Miteigentumsanteilen – unabhängig davon, ob das eigene Sondereigentum betroffen ist oder nicht.

Bei Naturkatastrophen sind üblicherweise nicht nur Wohnhäuser betroffen, sondern auch Straßen, Schulen, Strom- und Wasserversorgung. In solchen Lagen ist der Staat in erster Linie mit der öffentlichen Infrastruktur beschäftigt. Staatliche Hilfen für private Haushalte sind nicht garantiert und beruhen auf freiwilliger Basis – wer sich allein darauf verlässt, riskiert im Schadenfall den finanziellen Ruin.


Gründe gegen eine Elementarschadenversicherung

Ein häufiges Argument gegen den Abschluss ist der Preis. In hochgefährdeten Regionen können die Beiträge mehrere Hundert Euro jährlich betragen, teilweise sogar darüber hinaus. Hinzu kommen Selbstbeteiligungen im Schadensfall.

Ein weiterer Punkt ist die Verfügbarkeit: In einigen Risikogebieten bieten Versicherer gar keinen Elementarschutz mehr an oder nur zu extrem hohen Konditionen. In diesen Fällen bleibt Eigentümern oft keine andere Wahl, als auf eigene Rücklagen zu setzen.

Zudem sind Schäden durch Elementargefahren zwar schwerwiegend, treten aber im Vergleich zu Feuer oder Leitungswasserschäden seltener auf. Manche Eigentümer akzeptieren bewusst das verbleibende Risiko.

Nicht außer Acht zu lassen ist auch, dass nicht jede Immobilie gleich gefährdet ist. Ein auf einer Anhöhe gelegenes Gebäude, das von Feldern umgeben oder mit einer modernen Rückstausicherung ausgestattet ist, hat ein geringeres Risiko als ein Haus, welches sich am Hang eines Berges oder in Flussnähe befindet und über keinerlei baulichen Schutzmaßnahmen verfügt. Hier sollten Eigentümer auf Basis der Lage und baulichen Gegebenheiten realistisch einschätzen, wie groß das Risiko tatsächlich ist. Erscheint es gering, stellt sich die Frage, ob man bereit ist, das verbleibende Restrisiko selbst zu tragen.

Insgesamt bleibt die Entscheidung für oder gegen eine Elementarschadenversicherung individuell. Sie hängt vom Standort, dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis und den finanziellen Möglichkeiten ab.

5. Schritt-für-Schritt-Anleitung: So schließen Sie eine passende Versicherung ab

Damit Sie eine passende Elementarschadenversicherung finden und abschließen können, haben wir die wichtigsten Schritte für Sie zusammengefasst:

  1. Risiko für Naturkatastrophen einschätzen
    Prüfen Sie, ob Ihr Gebäude in einer hochwasser- oder sonstigen risikogefährdeten Zone liegt. Eine erste Orientierung bietet das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) der Deutschen Versicherungswirtschaft.

  2. Bestehende Policen überprüfen
    Sehen Sie Ihre bestehende Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung genau durch. Achten Sie darauf, ob bereits ein Baustein für Elementarschäden integriert ist oder ob eine Erweiterung notwendig wird.

  3. Angebote vergleichen
    Holen Sie mehrere Angebote ein. Lesen Sie das Kleingedruckte. Achten Sie auf die versicherten Gefahren, mögliche Ausschlüsse, Höhe der Selbstbeteiligung sowie die Kosten. Prüfen Sie außerdem, ob Rückstau explizit mitversichert ist.

  4. Bedingungen und Obliegenheiten beachten
    Versicherer verlangen häufig bestimmte Sicherungsmaßnahmen, etwa Rückstausicherungen. Erfüllen Sie diese Anforderungen unbedingt, um im Schadensfall den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

  5. Vertrag abschließen
    Entscheiden Sie sich für das beste Angebot und schließen Sie den Vertrag ab. Achten Sie auf vollständige Angaben zum Gebäude und auf eine realistische Versicherungssumme.

  6. Schutz regelmäßig überprüfen
    Passen Sie die Versicherungssumme bei baulichen Veränderungen oder Sanierungen an, um Kürzungen zu vermeiden. Eine solche Nachmeldung kann im Schadensfall relevant sein.  


Bei Eigentumswohnungen innerhalb einer WEG ist die Absicherung gegen Elementargefahren, abgesehen vom Hausrat, nicht allein Sache des einzelnen Eigentümers. Vielmehr liegt die Verantwortung für den Versicherungsschutz des Gemeinschaftseigentums – etwa für Dach, Fassade oder Tiefgarage – bei der Hausverwaltung. Diese schließt im Auftrag der Eigentümergemeinschaft die entsprechende Versicherung ab.

Ist der Elementarschutz noch nicht Bestandteil der bestehenden Gebäudeversicherung, muss ein entsprechender Zusatz in der Eigentümerversammlung beschlossen werden. Eigentümer sollten daher prüfen – oder durch die Verwaltung prüfen lassen –, ob ein solcher Schutz besteht. Ist das nicht der Fall, empfiehlt es sich, das Thema gemeinsam zu besprechen und gegebenenfalls durch einen Tagesordnungspunkt zur Abstimmung zu bringen. Die Entscheidung wird per Mehrheitsbeschluss getroffen.

Kommt es zu einem versicherten Schaden, erfolgt die Schadensmeldung gebündelt über die Hausverwaltung. Einzelne Eigentümer müssen den Vorfall also nicht selbstständig an den Versicherer melden. Stattdessen koordiniert die Verwaltung alle erforderlichen Schritte: sie dokumentiert den Schadensfall, kommuniziert mit dem Versicherer und beauftragt Gutachter oder Handwerksfirmen. Das entlastet die Eigentümer und sorgt für eine einheitliche Abwicklung.

Gut zu wissen: Einzelne Eigentümer sollten nicht automatisch davon ausgehen, dass ihr Sondereigentum – etwa eine Erdgeschosswohnung oder auch Kellerräume (die Sonder- oder Gemeinschaftseigentum darstellen können) – durch die über die WEG abgeschlossene Gebäudeversicherung abgesichert ist. Zwar wird die Wohngebäudeversicherung für das gesamte Gebäude gemeinschaftlich abgeschlossen, jedoch kann es sein, dass sich der Elementarschutz auf das Gemeinschaftseigentum beschränkt. Falls notwendig, kann der Vertrag auf eigene Kosten durch eine Mitversicherung des Sondereigentums gegen Elementargefahren angepasst werden. Wichtig ist, dass solche Ergänzungen über die WEG-Verwaltung laufen, da sie die zentrale Vertragspartei gegenüber dem Versicherer ist. Auch bei Umbauten oder Wohnungsrenovierungen innerhalb der WEG empfiehlt sich die Rücksprache mit der Verwaltung, um zu klären, ob und wie sich solche Maßnahmen auf den bestehenden Versicherungsschutz auswirken.

6. Fazit

Naturkatastrophen können jederzeit erhebliche Schäden anrichten. Eine klassische Wohngebäudeversicherung reicht dafür nicht aus. Wenn Sie sich als Eigentümer vor den finanziellen Folgen solcher Ereignisse schützen möchten, sollten Sie den Abschluss einer Elementarschadenversicherung in Erwägung ziehen.

Der Schutz lässt sich als zusätzlicher Bestandteil in eine bestehende Wohngebäude- oder Hausratversicherung integrieren. Die Elementarschadenversicherung ist keine Pflichtversicherung – doch die Diskussion über eine gesetzliche Einführung nimmt zu. Der Abschluss schützt vor potenziell existenzbedrohenden Kosten und steht zugleich für einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem eigenen Vermögen, denn letztlich ist für viele Menschen ihre Immobilie der wichtigste materielle Besitz. So wie die Krankenversicherung die körperliche Gesundheit schützt, sichert eine Wohngebäudeversicherung mit zusätzlicher Elementarversicherung das Zuhause als Lebensmittelpunkt ab.

Die Kosten für diesen Schutz sind im Verhältnis zu potenziellen Schäden meist überschaubar. Wer in einer WEG-Selbstverwaltung organisiert ist, trägt besondere Verantwortung für die Wahl eines passenden Versicherungsschutzes. Für das eigene Sondereigentum – etwa die Einbauten in der eigenen Wohnung – kann eine individuelle Absicherung sinnvoll sein.

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Aktualisiert am
17.06.2025

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Annabelle Kremer
Elementarschadenversicherung: Kosten, Gründe & Anleitung
Immobilien-Spezialistin und professionelle Texterin

Annabelle Kremer ist Immobilien-Spezialistin und professionelle Texterin. Früher hat sie als Immobilienmaklerin gearbeitet. Heute hilft sie mit ihren Artikeln rund um Hausverwaltung, Immobilien & Co, Matera-Kunden und anderen interessierten Leserinnen und Lesern, sich in Sachen WEG-Verwaltung und Immobilien zu informieren.

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