Verwaltung gesucht?
Fragen Sie jetzt ein Angebot an.

WEG-Verwaltung
Mietverwaltung
Weiter
Blue arrow left
Zurück
Weiter
Blue arrow left
Zurück
Weiter
Blue arrow left
Zurück
Weiter
Blue arrow left
Zurück
Weiter
Blue arrow left
Zurück
Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.

Weitere Informationen finden Sie in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie.

10.000+
Wohneinheiten
werden bereits erfolgreich verwaltet.
Zertifizierte Verwalter
4.4
Icon star
/5
Laut 90+ Google Bewertungen

Illustration €
"Wir haben eine sehr gute Hausverwaltung"
Wir kriegen absolut zeitnah Antworten.
Georg W.
42
Einheiten,
München
5 stars
Quote iconArrow right
"Wir konnten bisher über 3000€ an Kosten sparen..."
Für uns ist es 30 Prozent günstiger als bei der alten Hausverwaltung.
Arnulf W.
8
Einheiten,
Kehl
5 stars
Quote iconArrow right
"Da ist mittlerweile alles in besten Händen und so wie es eigentlich sein sollte."
Das Matera-Team setzt sich sehr ein, deshalb merkt man, dass da einfach was vorangeht.
Patrick H.
23
Einheiten,
Kreuzberg
5 stars
Quote iconArrow right
“Wenn ich von der Zusammenarbeit mit Matera erzähle, sind alle ohne Ausnahme begeistert!”
Die Erfahrung, die ich mit unserem ehemaligen Hausverwalter gemacht habe, ist nicht mit Matera zu vergleichen
Juri L.
7
Einheiten,
Eislingen/Fils
5 stars
Quote iconArrow right
"Für mich als Eigentümer und auch für meine Miteigentümer ist es großartig!"
Alle Vorgänge sind transparent, jeder, der möchte, kann auf der Plattform genau sehen, welche Dienstleistungsverträge wir haben und was wie viel kostet.
Andreas M.
4
Einheiten,
München
5 stars
Quote iconArrow right
"Die Unterstützung war schon super."
Die Plattform bietet uns eine optimale Transparenz, ohne groß rumfragen zu müssen.
Armin K.
14
Einheiten,
Darmstadt
5 stars
Quote iconArrow right
Flèche gauche
Flèche droite

Die Inflation steigt, und mit ihr auch die Mieten – zumindest wenn man einen Indexmietvertrag abgeschlossen hat! Für Vermieter klingt die Anpassung an den Verbraucherpreisindex nach einer sicheren Lösung, für Mieter nach einer unkalkulierbaren Belastung. Doch in Wahrheit ergeben sich für beide Seite Vor- und Nachteile. Wir zeigen, was hinter dem Modell steckt, wie die Berechnung erfolgt und warum sich ein genauer Blick lohnt.

icone information

Auf einen Blick

  • Die Indexmiete koppelt die Miethöhe an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts.
  • Anpassungen dürfen höchstens einmal jährlich erfolgen und müssen schriftlich mitgeteilt werden – sie wirken ab dem übernächsten Monat nach Zugang.
  • Vorteil für Vermieter: Inflationsschutz und geringer Aufwand. Nachteil: Modernisierungskosten können nicht zusätzlich umgelegt werden.
  • Bei negativer Inflation können Mieter eine Mietsenkung verlangen. Die Mietpreisbremse gilt nur bei Vertragsabschluss, nicht bei späteren Anpassungen.
  • icone information

    Über Matera Hausverwaltung

    1. Was ist Indexmiete?

    Unter einer Indexmiete versteht man eine Mietvereinbarung, bei der die Höhe der Miete an den Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt ist. Dieser Index wird regelmäßig vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht und bildet die Preisentwicklung der privaten Haushalte in Deutschland ab. Steigen die Lebenshaltungskosten, darf die Miete im gleichen prozentualen Verhältnis erhöht werden. Sinken die Kosten, muss die Miete entsprechend angepasst werden.

    Für Vermieter bedeutet dies, dass sie nicht wie bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete ein kompliziertes Begründungsschreiben aufsetzen müssen. Stattdessen genügt es, sich auf die Veränderungen des Indexes zu berufen.

    Für Mieter wiederum hat diese Form der Miete den Vorteil, dass die Erhöhungen nachvollziehbar sind und auf klaren Zahlen basieren.

    Beispiel: Beträgt die Inflationsrate im Jahr 5 Prozent, kann der Vermieter die Miete ebenfalls um 5 Prozent anheben. Liegt die Rate bei minus 1 Prozent, muss die Miete entsprechend gesenkt werden. Allerdings erfolgt die Anpassung nicht automatisch. Der Vermieter muss die Änderung schriftlich mitteilen.

    In jedem Fall muss sich der Vermieter bereits beim Abschluss des Vertrags für ein Modell entscheiden. Entweder koppelt er die Miete an den Index oder er nutzt die Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete. Eine Kombination ist gesetzlich ausgeschlossen.



    2. Was ist die Basis für Indexmiete?

    Die Grundlage für die Indexmiete ist der Verbraucherpreisindex, der monatlich veröffentlicht wird. Er zeigt, wie sich die Kosten für Waren und Dienstleistungen des täglichen Lebens entwickeln. Dazu gehören Lebensmittel, Energie, Kleidung, Verkehr und viele weitere Posten.

    2.1. Gesetzliche Grundlagen

    Die rechtliche Regelung der Indexmiete findet sich in § 557b BGB. Dort ist festgelegt, dass eine Anpassung nur auf Basis des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Indexes erfolgen darf. Andere Indizes oder regionale Berechnungen sind nicht zulässig. Außerdem darf die Miete höchstens einmal innerhalb von zwölf Monaten, Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 BGB abgesehen, angepasst werden. Mieterhöhungen bei Modernisierungsmaßnahmen sind unter Umständen also dennoch möglich.

    Die Erhöhung muss schriftlich in Form des Geldbetrags mitgeteilt werden und ist erst ab dem übernächsten Monat nach Zugang des Schreibens wirksam.

    Die Mietpreisbremse gilt bei einem Indexmietvertrag nur bei der erstmaligen Vereinbarung der Miete. Das bedeutet, dass die anfängliche Miete maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Für spätere Anpassungen aufgrund des Indexes greift die Bremse nicht mehr.

    Gleichzeitig gelten aber die allgemeinen Grenzen des Mietrechts. Übersteigt die verlangte Miete mehr als 50 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete, kann dies als Mietwucher gewertet werden. In diesem Fall wären die Anpassungen unzulässig.

    Es besteht für den Vermieter auch grundsätzlich die Möglichkeit, auf die Mieterhöhung vorerst zu verzichten. Er könnte dieser aber später nachholen

    2.2. Berechnung

    Die Berechnung der Indexmiete erfolgt auf Basis des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex, indem der neue Indexwert durch den alten geteilt wird. Daraus ergibt sich die prozentuale Veränderung, die auf die aktuelle Miete angewendet wird. Die Formel lautet:

    (Neuer Index ÷ Alter Index) × 100 – 100 = prozentuale Veränderung

    Beispiel
    : Angenommen, die Kaltmiete beträgt 800 Euro. Beim Vertragsabschluss lag der VPI bei 120, ein Jahr später liegt er bei 126. Die Berechnung ergibt: (126 ÷ 120 × 100 – 100) = 5 Prozent. Die neue Miete beträgt also 840 Euro.

    Für Vermieter ist diese Berechnung transparent und rechtssicher, da die Werte öffentlich einsehbar sind. Mieter können die Rechnung problemlos nachvollziehen.

    Praktische Hilfen bieten Online-Tools wie ein Indexmiete Rechner, der die Erhöhung automatisch ermittelt.

    Zu beachten ist, dass die Miete nicht automatisch angepasst wird. Der Vermieter muss die Erhöhung schriftlich mitteilen, inklusive bisheriger Miete, Veränderung des Indexes und neuer Miete. Nur dann wird die neue Miete wirksam.

    3. Ist eine Indexmiete zu empfehlen?

    Ob die Vereinbarung einer Indexmiete sinnvoll ist, hängt stark von der Marktsituation, den individuellen Zielen des Vermieters und den Erwartungen an die Inflation ab.

    3.1. Vorteile von Indexmiete

    Die Indexmiete bietet Vermietern mehrere Vorteile. Erstens ist der bürokratische Aufwand deutlich geringer, da kein aufwändiges Begründungsschreiben nötig ist. Eine schriftliche Mitteilung mit den Indexwerten genügt, sofern dem Mieter dadurch alle Angaben zur Verfügung stehen, die er rechnerisch und inhaltlich für eine Nachprüfung gebrauchen könnte. (BGH 22.11.2017)
    Zweitens sorgt die Bindung an den Index für Transparenz. Streitigkeiten mit Mietern über die Berechtigung der Mieterhöhung sind dadurch selten.

    Ein bedeutsamer Vorteil ist der Schutz vor Inflation. Gerade in Zeiten steigender Preise behalten die Mieteinnahmen ihren realen Wert. Während die Kaufkraft durch Inflation sinkt, gleichen die angepassten Mieten diesen Effekt aus. Für Vermieter bedeutet das, dass ihre Einnahmen nicht von der Teuerung aufgezehrt werden. Stattdessen bleibt die Vermietung rentabel -- auch nach Abzug laufender Kosten, wie Ausgaben für Instandhaltung, eigene höhere Lebenshaltungskosten und selbstverständlich auch die Pflicht, Mieteinnahmen zu versteuern. So wird die Immobilie trotz Inflation zu einer stabilen Einkommensquelle.


    Zudem kann die an den Preisindex gebundene Miete in Regionen attraktiv sein, in denen die Vergleichsmieten stagnieren. Hier lassen sich durch den Index trotzdem moderate Erhöhungen durchsetzen.

    Auch für Mieter existieren Vorteile. Da die Anpassung an den Index gebunden ist, gibt es keine überraschenden Forderungen. Die Entwicklung der Miete ist vorhersehbarer, und bei sinkenden Preisen haben Mieter sogar das Recht, eine Reduzierung einzufordern.

    3.2. Nachteile von Indexmiete

    Natürlich bringt die VPI-basierte Miete auch Nachteile mit sich. Für Vermieter kann es problematisch sein, dass Modernisierungskosten nicht zusätzlich umgelegt werden dürfen. Nur bei gesetzlich verpflichtenden Modernisierungen gibt es Ausnahmen. Bei freiwilligen Maßnahmen entfällt diese Möglichkeit. Daher sollte vor Abschluss eines Indexmietvertrags gut abgewägt werden, ob für die kommenden Jahre größere Modernisierungen geplant sind.

    Ein weiteres Risiko besteht darin, dass Mieter bei negativer Inflation eine Senkung der Miete verlangen können. In der Praxis bedeutet dies, dass Mieter aktiv werden müssen. Ein formloses Schreiben an den Vermieter mit Verweis auf den aktuellen Verbraucherpreisindex genügt. Ab dem übernächsten Monat nach Zugang des Schreibens ist dann die geringere Miete fällig. Das schmälert die Einnahmen und kann die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen.

    Für Mieter ist die größte Gefahr die hohe Inflation. In den letzten Jahren lag die Rate verhältnismäßig hoch, 2022 sogar bei 8,7 Prozent. Das führte zu entsprechend starken Mietsteigerungen. Da gleichzeitig alle anderen Lebenshaltungskosten steigen, wird die finanzielle Belastung besonders hoch. Außerdem haben Mieter keine Möglichkeit, Einwände gegen die amtlichen Indexwerte zu erheben.

    4. Indexmiete vs. Staffelmiete: Was ist der Unterschied?

    Neben der Indexmiete gibt es die Staffelmiete. Hier wird bereits im Mietvertrag festgelegt, in welchen Abständen die Miete um welchen Betrag steigt. Diese Erhöhungen sind planbar und unabhängig von der Inflation. Typisch sind jährliche Steigerungen von etwa 2 Prozent, wobei es hier keine allgemeingültige Regelung gibt. Außerdem müssen die Staffeln (also die Beträge, um die die Miete steigt) im Mietvertrag in Eurozahlen ausgewiesen sein, nicht prozentual.


    Im Vergleich dazu schwankt die Indexmiete stärker. Bei niedriger Inflation steigen die Mieten langsamer, manchmal sogar gar nicht. Bei hoher Inflation kann die Belastung auf Mieterseite hingegen sehr schnell zunehmen, während sie Vermietern eine stärkere Anpassung an die allgemeine wirtschaftliche Lage bietet.

    Ein kombinierter Vertrag aus Staffel- und Indexmiete ist nicht erlaubt. Der Gesetzgeber sieht vor, dass sich Vermieter und Mieter für eine der beiden Varianten entscheiden müssen.

    5. Fazit Indexmiete

    Die an den Verbraucherpreisindex gekoppelte Miete ist ein flexibles Modell, das sowohl Chancen als auch Risiken bietet. Für Vermieter stellt sie eine einfache und rechtssichere Möglichkeit dar, um die Mieteinnahmen an die Inflation anzupassen. Gleichzeitig entfällt jedoch die Möglichkeit, Modernisierungskosten umzulegen. Für Mieter sind die Indexmiete und damit einhergehende Mietanpassungen jederzeit nachvollziehbar. Bei hoher Inflation steigen die Wohnkosten jedoch in einem erheblichen Maß.

    Im Vergleich zur Staffelmiete ist die Indexmiete weniger planbar, dafür aber stärker an die wirtschaftliche Realität gekoppelt. Welche Variante sich eignet, hängt von den individuellen Zielen und der Marktlage ab. Wer eine Indexmiete vereinbart, sollte die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes regelmäßig im Blick behalten, denn etwaige Mieterhöhungen erfolgen nicht automatisch. Stattdessen ist ein Schreiben an den Mieter erforderlich.

    Für Vermieter lohnt sich die Indexmiete vor allem in Märkten, in denen die ortsüblichen Vergleichsmieten stagnieren oder nur leicht steigen. In diesen Fällen ermöglicht die Koppelung an den Index eine stetige Anpassung, ohne dass langwierige Begründungen nötig sind.

    Wer hingegen größere Modernisierungen plant, sollte genau prüfen, ob eine andere Vertragsform nicht vorteilhafter ist.Ebenso kann es für Vermieter sinnvoll sein, die Verwaltung der Immobilie in professionelle Hände zu legen.

    Eine professionelle Mietverwaltung sorgt dafür, dass die Anpassungen korrekt umgesetzt und die Fristen eingehalten werden. Ein Mietverwalter kümmert sich um viele weitere Dinge, wie die Anlage der Kaution (Mietkautionskonto), die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen, die Koordination von Reparaturen und Handwerkern sowie die Überwachung von Zahlungseingängen. Wenn Sie Unterstützung bei der Verwaltung Ihrer Immobilie wünschen, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir stehen Ihnen in der Miet- und WEG-Verwaltung als zuverlässige Hausverwaltung zur Seite.

    Aktualisiert am
    04.03.2026
    Veröffentlicht am
    05.02.2026
    05.02.2026

    Dieser Artikel war hilfreich für Sie?

    Abonnieren Sie unseren kostenlosen Experten-Newsletter mit praktischen Ratschlägen und aktuellen Immobilien-Themen.

    Illustration enveloppe
    Annabelle Kremer
    Immobilien-Spezialistin und professionelle Texterin

    Annabelle Kremer ist Immobilien-Spezialistin und professionelle Texterin. Früher hat sie als Immobilienmaklerin gearbeitet. Heute hilft sie mit ihren Artikeln rund um Hausverwaltung, Immobilien & Co, Matera-Kunden und anderen interessierten Leserinnen und Lesern, sich in Sachen WEG-Verwaltung und Immobilien zu informieren.

    FAQ: Häufige Fragen zur Indexmiete

    Keys drawing

    Hausverwaltung wechseln in 3 Schritten

    Matera begleitet Sie von A bis Z
    01

    Schritt 1

    Nachdem Sie ein Angebot angefragt haben, melden wir uns telefonisch bei Ihnen, um mehr über die Situation in Ihrer WEG zu erfahren.

    Im Anschluss folgt ein Gespräch mit einem unserer WEG-Experten, der Ihnen das Matera-Portal zeigt und ein individuelles Angebot für Ihre WEG erstellt.
    02

    Schritt 2

    Sie sind überzeugt? Wir bereiten für Sie einen Beschluss für den Wechsel vor, der in der nächsten Eigentümerversammlung oder im Umlaufverfahren abgestimmt wird.
    03

    Schritt 3

    Unsere WEG-Experten kümmern sich um die Übernahme der Buchhaltung und richten den persönlichen Bereich Ihrer WEG in unserem Online-Portal ein.

    Herzlich willkommen bei Matera!