Für eine WEG in Pforzheim ist der Wechsel einer Hausverwaltung leichter als gedacht. Es beginnt mit einem einfachen Beschluss, der beispielsweise im Rahmen einer Eigentümerversammlung oder im Umlaufverfahren gefasst werden kann.
Die WEG-Reform 2020 hat den Prozess der Kündigung und Abberufung der alten Hausverwaltung vereinfacht. Laut § 26 Abs. 3 S. 1, Abs. 5 WEG kann der Hausverwalter jederzeit, auch grundlos, seines Amtes enthoben werden. Oft gibt es in den meisten Fällen einen wichtigen, wenn auch nicht rechtlichen, Grund für die Eigentümer, sich gegen die aktuelle Verwaltung und für eine neue oder andere Art der WEG-Verwaltung zu entscheiden.
Einmal abberufen, endet der Verwaltervertrag automatisch sechs Monate nach der Abberufung (§ 26 Abs. 3 S. 2 WEG). Daher ist keine zusätzliche Kündigung erforderlich. Will die Eigentümergemeinschaft den Vertrag jedoch vor Ablauf des halben Jahres kündigen, kann sie dies nach den im Verwaltervertrag vereinbarten Kündigungsfristen oder den gesetzlichen Bestimmungen vorzeitig tun.
Es ist üblich, in Verwalterverträgen die Laufzeit an die Bestellung des Verwalters zu knüpfen. In der Praxis bedeutet dies, dass mit dem Beschluss zur Abberufung des Verwalters auch dessen Vertrag sofort und nicht erst nach sechs Monaten endet. Eine weitere Option besteht in der außerordentlichen, fristlosen Kündigung, für die jedoch ein wichtiger Grund vorliegen muss.
Für Eigentümer in Pforzheim kann ein Wechsel zu Matera die passende Lösung sein. Matera bietet zum einen Hausverwaltung im klassischen Sinne an und unterstützt zum anderen WEGs professionell in der Selbstverwaltung mit einem erfahrenen Team aus Experten und einem modernen Online-Portal.