In Leipzig, einer der wirtschaftlich aufstrebenden Städte Deutschlands, stellt sich für viele Wohneigentümergemeinschaften (WEGs) die Frage: Wie funktioniert der Wechsel einer Hausverwaltung? Durch die WEG-Reform 2020 wurde dieser Prozess erheblich erleichtert.
Ein Wechsel ist nun jederzeit per Beschluss möglich, beispielsweise im Rahmen einer Eigentümerversammlung oder im Umlaufverfahren. Nach § 26 Abs. 3 S. 1, Abs. 5 WEG kann der Hausverwalter jederzeit seines Amtes enthoben werden - und das sogar ohne einen besonderen Grund.
Oft liegen in der Praxis dennoch wichtige Gründe vor, die die Eigentümer zur Abberufung der aktuellen Verwaltung und zur Wahl einer neuen Verwaltung oder einer anderen Art der WEG-Verwaltung veranlassen. Wird die Hausverwaltung abberufen, endet der Verwaltervertrag automatisch sechs Monate nach der Abberufung, gemäß § 26 Abs. 3 S. 2 WEG.
In vielen Fällen ist die Laufzeit des Verwaltervertrags an die Bestellung des Verwalters geknüpft. Das bedeutet, dass mit dem Beschluss zur Abberufung des Verwalters auch dessen Vertrag sofort endet und nicht erst nach sechs Monaten. Eine fristlose Kündigung ist eine weitere Möglichkeit, die jedoch das Vorliegen eines wichtigen Grundes erfordert.
Für WEGs in Leipzig kann der Wechsel zu Matera eine hervorragende Alternative darstellen. Matera bietet zum einen Hausverwaltung im klassischen Sinne an und unterstützt zum anderen WEGs professionell in der Selbstverwaltung mit einem erfahrenen Team aus Experten und einem modernen Online-Portal.