Ein Wechsel der Hausverwaltung einer Eigentümergemeinschaft (WEG) aus Karlsruhe ist jederzeit möglich. Dank der WEG-Reform 2020 muss kein wichtiger Grund mehr vorliegen, um die alte Hausverwaltung zu kündigen und abzuberufen. Das bedeutet, dass Eigentümer ihren Verwalter jederzeit grundlos abberufen können, wenn sie es wünschen.
In den meisten Fällen gibt es jedoch einen, wenn auch nicht rechtlich bindenden, wichtigen Grund, der die Eigentümer zu einem Wechsel veranlasst - beispielsweise mangelnde Effizienz, Unzuverlässigkeit oder ein schlechter Service.
Wird die Hausverwaltung abberufen, endet der Verwaltervertrag automatisch nach sechs Monaten ab Zeitpunkt der Abberufung. Es ist möglich, den Vertrag früher zu kündigen, indem man den im Verwaltervertrag vereinbarten Kündigungsfristen folgt oder die gesetzlichen Bestimmungen befolgt. In vielen Fällen gibt es jedoch eine Klausel, die die Dauer des Verwaltervertrags an die Bestellung des Verwalters knüpft - in diesem Fall endet der Vertrag sofort mit der Abberufung.
Eine fristlose Kündigung ist ebenfalls möglich, aber hierfür muss ein wichtiger Grund vorliegen.
Insgesamt hat die WEG-Reform 2020 den Wechsel einer Hausverwaltung für Eigentümergemeinschaften aus Karlsruhe vereinfacht und ermöglicht es den Eigentümern, ihren Verwalter jederzeit zu wechseln, wenn sie es wünschen.
Als alternative Hausverwaltung können Karlsruher WEGs von Matera profitieren. Die professionelle Verwaltung mit einem erfahrenen Team aus Experten und einem modernen Online-Portal bietet maßgeschneiderte Angebote für Wohnungseigentümergemeinschaften aller Größen: zum einen Hausverwaltung im klassischen Sinne und zum anderen professionelle Unterstützung für WEGs in der Selbstverwaltung.