In Darmstadt, der Stadt der Wissenschaft und Innovation, ergeben sich für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) flexible Optionen in der Verwaltung ihrer Immobilien. Doch wie genau funktioniert ein Wechsel der Hausverwaltung für eine WEG in der hessischen Stadt?
Dank der WEG-Reform 2020 ist der Prozess der Abberufung und Kündigung der alten Hausverwaltung vereinfacht worden. Der Schlüssel liegt im Beschluss, der jederzeit möglich ist – sei es im Rahmen einer Eigentümerversammlung oder im Umlaufverfahren. Nach § 26 Abs. 3 S. 1, Abs. 5 WEG kann der Hausverwalter jederzeit "grundlos" abberufen werden, obwohl in vielen Fällen durchaus wichtige Gründe vorliegen, die Eigentümer zu diesem Schritt bewegen.
Wird die Hausverwaltung abberufen, endet der Verwaltervertrag nach sechs Monaten automatisch. Es ist keine zusätzliche Kündigung erforderlich. Möchte die Eigentümergemeinschaft den Vertrag jedoch vor Ablauf dieser Frist kündigen, ist dies nach den im Verwaltervertrag vereinbarten Kündigungsfristen oder den gesetzlichen Bestimmungen möglich.
In vielen Verwalterverträgen ist die Laufzeit an die Bestellung des Verwalters gekoppelt, was bedeutet, dass mit dem Beschluss zur Abberufung des Verwalters auch dessen Vertrag sofort und nicht erst nach sechs Monaten endet. Eine außerordentliche, fristlose Kündigung stellt eine weitere Option dar, erfordert allerdings das Vorliegen eines wichtigen Grundes.
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