In Nürnberg steht eine steigende Anzahl von Wohnungs- und Eigentümergemeinschaften (WEGs) vor der Herausforderung, ihre Hausverwaltung zu wechseln. Doch wie funktioniert dieser Prozess genau?
Dank der WEG-Reform 2020 wurde der Wechsel deutlich vereinfacht. Er kann jederzeit per Beschluss erfolgen, sei es im Rahmen einer Eigentümerversammlung oder im Umlaufverfahren. Bemerkenswert ist, dass nach § 26 Abs. 3 S. 1, Abs. 5 WEG der Hausverwalter jederzeit seines Amtes enthoben werden kann - und das ohne einen rechtlich wichtigen Grund.
Oftmals allerdings liegen tatsächliche Gründe vor, die die Eigentümer dazu veranlassen, sich gegen die aktuelle Verwaltung und für eine neue oder andere Art der WEG-Verwaltung zu entscheiden. Hierbei kommt die WEG-Reform erneut ins Spiel: Wurde die Hausverwaltung abberufen, endet der Verwaltervertrag automatisch nach sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Abberufung (§ 26 Abs. 3 S. 2 WEG). Eine zusätzliche Kündigung ist daher nicht notwendig.
Sollte die Eigentümergemeinschaft den Vertrag jedoch vor Ablauf des halben Jahres kündigen wollen, ist dies nach den im Verwaltervertrag vereinbarten Kündigungsfristen oder den gesetzlichen Bestimmungen möglich. Hier kommt eine spezielle Eigenschaft vieler Verwalterverträge ins Spiel: Oftmals wird die Laufzeit des Vertrages an die Bestellung des Verwalters gekoppelt. Sobald also die Abberufung des Verwalters beschlossen wird, endet auch sein Vertrag sofort und nicht erst nach sechs Monaten.
Ein Wechsel der Hausverwaltung kann in Nürnberg also deutlich einfacher sein, als viele Eigentümer zunächst annehmen. Eine ausgezeichnete Alternative stellt der Wechsel zu Matera dar. Mit einem erfahrenen Team von Experten und einem modernen Online-Portal betreut Matera bereits viele fränkische WEGs effizient und transparent. Wir unterstützen Sie gerne beim Wechsel, erleichtern den Übergang und verbessern das WEG-Management auf nachhaltige Weise.