Der Wechsel einer Hausverwaltung ist für WEGs in Wiesbaden dank der WEG-Reform 2020 unkomplizierter geworden. Der Beschluss für einen Wechsel kann jederzeit gefasst werden - sei es bei einer Eigentümerversammlung oder im Umlaufverfahren.
Mit der neuen Regelung des § 26 Abs. 3 S. 1, Abs. 5 WEG, kann der Hausverwalter jederzeit abberufen werden - ein wichtiger Grund muss nicht vorliegen. Nichtsdestotrotz gibt es oft genügend relevante Gründe, die Eigentümer zur Entscheidung für eine neue Verwaltung oder eine andere Art der WEG-Verwaltung bewegen.
Der Verwaltervertrag endet sechs Monate nach der Abberufung (§ 26 Abs. 3 S. 2 WEG), eine zusätzliche Kündigung ist nicht nötig. Möchte die Eigentümergemeinschaft den Vertrag allerdings vor Ablauf des halben Jahres kündigen, kann sie dies gemäß den vereinbarten Kündigungsfristen im Verwaltervertrag oder den gesetzlichen Bestimmungen tun.
In der Praxis ist häufig zu beobachten, dass die Laufzeit des Verwaltervertrags an die Bestellung des Verwalters gebunden ist. Wird der Verwalter abberufen, endet sein Vertrag mit sofortiger Wirkung, nicht erst nach 6 Monaten. Eine fristlose Kündigung ist ebenfalls möglich, jedoch muss hierfür ein wichtiger Grund vorliegen.
Es ist erwähnenswert, dass sich für WEGs in Wiesbaden der Wechsel zu Matera lohnt. Mit einem professionellen Team aus Experten und einem modernen Online-Portal verwaltet Matera erfolgreich Wohneinheiten in Wiesbaden. Matera bietet maßgeschneiderte Angebote für Wohnungseigentümergemeinschaften aller Größen: zum einen Hausverwaltung im klassischen Sinne und zum anderen professionelle Unterstützung für WEGs in der Selbstverwaltung.
In einer Zeit, in der die Suche nach einer geeigneten Hausverwaltung immer komplizierter wird, könnte dies die passende Lösung für Ihre WEG sein.