In der pulsierenden Finanzmetropole Frankfurt am Main sind sich viele WEGs der Bedeutung einer kompetenten Hausverwaltung bewusst. Aber wie genau funktioniert der Wechsel einer Hausverwaltung in Frankfurt?
Dank der WEG-Reform 2020 wurde dieser Prozess stark vereinfacht. Ein Wechsel kann nun jederzeit per Beschluss erfolgen, zum Beispiel im Rahmen einer Eigentümerversammlung oder durch ein Umlaufverfahren. Das bedeutet, dass es nicht mehr zwingend einen wichtigen Grund für die Abberufung einer Hausverwaltung geben muss. Nach § 26 Abs. 3 S. 1, Abs. 5 WEG kann der Hausverwalter jederzeit seines Amtes enthoben werden - sogar "grundlos".
Oftmals liegen dennoch wichtige Gründe vor, aufgrund derer die Eigentümergemeinschaft eine neue Verwaltung wünscht. Nach einer Abberufung endet der Verwaltervertrag automatisch sechs Monate später (§ 26 Abs. 3 S. 2 WEG). Eine zusätzliche Kündigung ist demnach nicht notwendig. Sollte die Eigentümergemeinschaft jedoch vor Ablauf dieser Frist kündigen wollen, kann dies nach den im Verwaltervertrag festgelegten Kündigungsfristen oder den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.
Häufig sind Verwalterverträge so gestaltet, dass ihre Laufzeit an die Bestellung des Verwalters gebunden ist. Das bedeutet, dass der Vertrag mit sofortiger Wirkung und nicht erst nach sechs Monaten endet, sobald die Abberufung des Verwalters beschlossen wird.
Für Frankfurter WEGs, die einen Wechsel in Betracht ziehen, könnte Matera eine überzeugende Alternative sein. Wir bieten perönliche und zuverlässige Betreuung. Unser Hausverwalter wird durch ein erfahrenes Expertenteam bei komplexen Sachverhalten in Rechtsfragen, Buchhaltung und Bauarbeiten unterstützt. Ein Hausverwaltungswechsel könnte genau die Veränderung sein, die Ihre WEG in Frankfurt benötigt.