In der lebendigen Metropole Düsseldorf stellt sich für Eigentümergemeinschaften häufig die Frage: Wie wechselt man eine Hausverwaltung? Dank der WEG-Reform 2020 ist dieser Prozess nun einfacher und klarer gestaltet.
Ein Wechsel der Hausverwaltung ist jederzeit durch Beschluss der Eigentümergemeinschaft möglich, sei es während einer Eigentümerversammlung oder im Umlaufverfahren. Interessant ist, dass für die Kündigung und Abberufung der alten Verwaltung kein spezieller Grund mehr erforderlich ist. Gemäß § 26 Abs. 3 S. 1, Abs. 5 WEG kann der Hausverwalter sogar "grundlos" seines Amtes enthoben werden.
Trotzdem gibt es oft berechtigte Gründe, warum Eigentümer sich gegen die aktuelle Verwaltung und für eine neue oder alternative Art der WEG-Verwaltung entscheiden. Sobald die Hausverwaltung abberufen wird, endet der Verwaltervertrag automatisch sechs Monate nach dem Zeitpunkt der Abberufung (§ 26 Abs. 3 S. 2 WEG).
Zusätzlich zur gesetzlichen Regelung können Eigentümer den Vertrag vor Ablauf der sechs Monate unter Beachtung der im Verwaltervertrag vereinbarten Kündigungsfristen oder gemäß gesetzlichen Bestimmungen vorzeitig kündigen. Einige Verwalterverträge knüpfen die Laufzeit des Vertrags an die Amtszeit des Verwalters, was bedeutet, dass der Vertrag sofort endet, wenn der Verwalter abberufen wird, und nicht erst nach sechs Monaten.
Zum Schluss sei noch erwähnt, dass sich für WEGs in Düsseldorf ein Wechsel zu Matera lohnen könnte. Matera bietet eine moderne Lösung für die Verwaltung von WEGs. Denn auch in der Landeshauptstadt von Nordrhein-Westfalen sollte der Wechsel einer Hausverwaltung kein Hindernis darstellen.
Matera bietet zum einen Hausverwaltung im klassischen Sinne an und unterstützt zum anderen WEGs professionell in der Selbstverwaltung mit einem erfahrenen Team aus Experten und einem modernen Online-Portal. Wir beraten Sie gerne und helfen auch beim Wechsel.