In Hannover, wie auch in anderen deutschen Städten, hat die WEG-Reform 2020 den Prozess der Hausverwaltungswechsel erheblich vereinfacht. Die Hausverwaltung kann jederzeit durch einen Beschluss abberufen werden, sei es in einer Eigentümerversammlung oder im Umlaufverfahren.
Dank des aktualisierten § 26 Abs. 3 S. 1, Abs. 5 WEG ist es nun möglich, einen Hausverwalter ohne vorliegenden wichtigen Grund von seinem Amt abzuberufen. Oftmals gibt es jedoch einen überzeugenden Grund für eine solche Entscheidung - Unzufriedenheit mit dem aktuellen Service, hohe Gebühren oder unzureichende Kommunikation können hierbei ausschlaggebend sein.
Sobald die Abberufung vollzogen ist, endet der Verwaltervertrag automatisch nach sechs Monaten (§ 26 Abs. 3 S. 2 WEG). Eine zusätzliche Kündigung ist daher nicht erforderlich. Allerdings kann die Eigentümergemeinschaft den Vertrag auch vor Ablauf dieser Frist kündigen, wenn die im Vertrag festgelegten Kündigungsfristen oder gesetzlichen Bestimmungen dies zulassen.
Es ist üblich, dass die Vertragslaufzeit an die Bestellung des Verwalters gekoppelt ist. Das bedeutet in der Praxis, dass der Verwaltervertrag sofort endet, sobald der Verwalter abberufen wird, und nicht erst nach 6 Monaten. Eine weitere Möglichkeit ist die außerordentliche, fristlose Kündigung, die jedoch einen wichtigen Grund voraussetzt.
Für die WEGs in Hannover bietet Matera eine professionelle Verwaltung an. Mit einem erfahrenen Team aus Experten und einem modernen Online-Portal ermöglicht Matera einen effizienten und unkomplizierten Wechsel der Hausverwaltung. Matera Deutschland GmbH bietet maßgeschneiderte Angebote für Wohnungseigentümergemeinschaften aller Größen: zum einen Hausverwaltung im klassischen Sinne und zum anderen professionelle Unterstützung für WEGs in der Selbstverwaltung.