In Essen ist der Wechsel einer Hausverwaltung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) unkomplizierter als man denken könnte. Dies kann jederzeit per Beschluss erfolgen, beispielsweise im Rahmen einer Eigentümerversammlung oder im Umlaufverfahren.
Die WEG-Reform 2020 hat die Kündigung und Abberufung der alten Hausverwaltung vereinfacht. Es muss nun kein wichtiger Grund mehr vorliegen. Gemäß § 26 Abs. 3 S. 1, Abs. 5 WEG kann der Hausverwalter jederzeit, auch "grundlos", seines Amtes enthoben werden.
Oftmals gibt es jedoch einen triftigen Grund, sei er rechtlich oder nicht, der die Eigentümer dazu bewegt, sich gegen die aktuelle Verwaltung zu entscheiden und für eine neue oder andere Form der WEG-Verwaltung zu entscheiden. Wenn die Hausverwaltung abberufen wurde, endet der Verwaltervertrag automatisch nach sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Abberufung (§ 26 Abs. 3 S. 2 WEG). Daher bedarf es keiner zusätzlichen Kündigung.
Sollte die Eigentümergemeinschaft jedoch vor Ablauf dieser sechs Monate kündigen wollen, kann sie dies nach den im Verwaltervertrag vereinbarten Kündigungsfristen oder den gesetzlichen Bestimmungen vorzeitig tun. Ein weiterer Aspekt, der in der Praxis oft vorkommt, ist, dass in Verwalterverträgen die Laufzeit an die Bestellung des Verwalters geknüpft ist. Das bedeutet, dass sobald die Abberufung des Verwalters beschlossen wird, auch dessen Verwaltervertrag mit sofortiger Wirkung und nicht erst nach 6 Monaten endet.
Als Alternative lohnt sich ein Wechsel zu Matera. Matera verwaltet WEGs in Essen professionell mit einem erfahrenen Team aus Experten und einem modernen Online-Portal. Dies vereinfacht den Verwaltungswechsel und bietet eine attraktive Alternative zur traditionellen Hausverwaltung.