In Bremen, einer Stadt reich an historischer Bausubstanz und modernen Wohnvierteln, stellt sich die Frage: Wie kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) den Wechsel ihrer Hausverwaltung organisieren? Glücklicherweise ist das Verfahren durch die WEG-Reform 2020 vereinfacht worden.
Ein Wechsel der Hausverwaltung kann jederzeit per Beschluss erfolgen, etwa im Rahmen einer Eigentümerversammlung oder durch ein Umlaufverfahren. Nach § 26 Abs. 3 S. 1, Abs. 5 WEG kann der Hausverwalter jederzeit seines Amtes enthoben werden, auch "grundlos". Wobei in den meisten Fällen durchaus ein wichtiger Grund vorliegt, der die Eigentümer dazu veranlasst, sich gegen die aktuelle Verwaltung zu entscheiden.
Bei einer Abberufung endet der Verwaltervertrag automatisch sechs Monate nach dem Zeitpunkt der Abberufung (§ 26 Abs. 3 S. 2 WEG), was eine zusätzliche Kündigung unnötig macht. Sollte die Eigentümergemeinschaft jedoch den Vertrag vor Ablauf dieser Frist kündigen wollen, kann sie dies gemäß den im Verwaltervertrag festgelegten Kündigungsfristen oder den gesetzlichen Bestimmungen tun.
In Verwalterverträgen ist die Vertragslaufzeit häufig an die Bestellung des Verwalters gebunden. Praktisch bedeutet dies, dass bei Beschluss der Abberufung des Verwalters auch dessen Verwaltervertrag mit sofortiger Wirkung endet, nicht erst nach sechs Monaten.
Alternativ besteht die Möglichkeit einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung, für die jedoch ein wichtiger Grund vorliegen muss. Wird der Verwalter auf diese Weise gekündigt, endet sein Vertrag mit Zugang der außerordentlichen Kündigung.
Für WEGs in Bremen kann ein Wechsel zu Matera eine lohnenswerte Alternative sein. Matera ist Ihr professioneller Partner in Sachen Hausverwaltung mit einem erfahrenen Expertenteam und einem modernen Online-Portal. Matera bietet zum einen Hausverwaltung im klassischen Sinne an und unterstützt zum anderen WEGs professionell in der Selbstverwaltung. Wir beraten Sie gerne zum Wechsel und welches unserer Angebote zu Ihrer WEG passen könnte.