In Heidelberg kann der Wechsel einer Hausverwaltung für eine WEG einfacher sein, als man denkt. Der Prozess kann jederzeit durch einen Beschluss, zum Beispiel während einer Eigentümerversammlung oder im Umlaufverfahren, in Gang gesetzt werden.
Die WEG-Reform 2020 hat die Kündigung und Abberufung der alten Hausverwaltung erheblich erleichtert. Gemäß § 26 Abs. 3 S. 1, Abs. 5 WEG kann der Hausverwalter jederzeit, auch "grundlos", abberufen werden. Oft gibt es allerdings einen triftigen (wenn auch nicht rechtlich definierten) Grund, der die Eigentümer dazu veranlasst, die aktuelle Verwaltung zugunsten einer neuen oder einer anderen Form der WEG-Verwaltung aufzugeben.
Bei einer Abberufung der Hausverwaltung endet der Verwaltervertrag automatisch sechs Monate nach dem Zeitpunkt der Abberufung (§ 26 Abs. 3 S. 2 WEG). Eine zusätzliche Kündigung ist daher nicht erforderlich. Will die Eigentümergemeinschaft den Vertrag jedoch vor Ablauf dieser sechs Monate kündigen, kann sie dies gemäß den im Verwaltervertrag vereinbarten Kündigungsfristen oder den gesetzlichen Bestimmungen tun.
Häufig wird in Verwalterverträgen die Laufzeit an die Bestellung des Verwalters geknüpft. In der Praxis bedeutet dies, dass mit dem Beschluss zur Abberufung des Verwalters auch dessen Verwaltervertrag mit sofortiger Wirkung und nicht erst nach sechs Monaten endet. Eine weitere Option ist die außerordentliche, fristlose Kündigung, für die jedoch ein wichtiger Grund vorliegen muss.
Vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen lohnt es sich für Heidelberger Eigentümergemeinschaften, Matera als Alternative in Betracht zu ziehen. In Sachen WEG-Verwaltung Matera als professioneller Partner an. Mit einem erfahrenen Team aus Experten und einem modernen Online-Portal unterstützt Matera Wohnungseigentümergemeinschaften aller Größen und hat maßgeschneiderte Angebote: zum einen Hausverwaltung im klassischen Sinne und zum anderen professionelle Unterstützung für WEGs in der Selbstverwaltung.