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Wissenswertes rund um die Abgeschlossenheitsbescheinigung (2024)

Wissenswertes rund um die Abgeschlossenheitsbescheinigung (2024)

Aktualisiert am:
29.7.2024
Autor:
Toni Fritscher
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Sie möchten Ihre Wohnung in Eigentum umwandeln? Dann benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Hier erfahren Sie alles, was Sie rund um die Abgeschlossenheitsbescheinigung wissen müssen.

1. Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein Teil der Teilungserklärung und bescheinigt, dass die baulichen Maßnahmen, die in der Teilungserklärung aufgeführt sind, abgeschlossen und gemäß den geltenden baurechtlichen Bestimmungen ausgeführt wurden. Sie bescheinigt, dass einzelne Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus (beziehungsweise einer WEG) baulich vollständig voneinander getrennt sind und als abgeschlossene Einheit betrachtet werden.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von einem Sachverständigen ausgestellt und muss vom Bauamt bestätigt werden.

Zudem setzt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung gewisse Kriterien an die Aufteilung der Eigentumswohnungen und des Sondereigentums voraus. Ein ausführlicher Aufteilungsplan muss vorliegen, aus dem hervorgeht, welche Eigentumswohnung auf welchen Bereich des Grundstücks entfällt.

Zu den Kriterien, die eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erfüllen muss, gehören auch folgende Punkte:

  • Die auf den Grundstücken ausgeführten baulichen Maßnahmen sind gemäß den geltenden baurechtlichen Bestimmungen ausgeführt und abgeschlossen.
  • Die auf dem Grundstück befindlichen Einrichtungen sind vollständig aufgebaut und funktionsfähig.
  • Alle auf dem Grundstück ausgeführten baulichen Maßnahmen sind auch auf den Eigentumswohnungen antragbar.

Zudem gibt es weitere Voraussetzungen für Wohn- und Gemeinschaftseigentum in einer WEG.

Wohn- und Gemeinschaftseigentum in einer WEG bedeutet, dass auf dem Grundstück mehrere Eigentumswohnungen entstehen. Jede Wohnung hat dabei einen Anteil am Sondereigentum, das auf dem Grundstück befindlich ist. Zudem gibt es einen Anteil am Gemeinschaftseigentum, der sich aus allen Einrichtungen auf dem Grundstück zusammensetzt. Dazu zählen unter anderem die Straße, die Gehwege oder auch die Keller.

Daraus resultieren folgende Voraussetzungen, die erforderlich für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung sind:

Bei Wohneigentum:

  • Das Wohneigentum ist vollständig und baulich von sonstigen Flächen abgetrennt
  • Das Wohneigentum ist abschließbar
  • Die gesetzlichen Vorgaben für den Brandschutz sind beachtet
  • Innerhalb des Wohneigentums gibt es einen separaten Zugang in ein Treppenhaus oder ins Freie
  • Es ist ausreichend Schall- und Wärmeschutz innerhalb des Wohneigentums vorhanden
  • Die Wohnung enthält zumindest ein Bad, eine Toilette und eine Küchenzeile

Bei Gemeinschaftseigentum

  • Die Räume im Gemeinschaftseigentum sind verschließbar
  • Es ist mindestens eine Toilette vorhanden
  • Die Bestimmungen bezüglich Schall- und Brandschutz werden eingehalten

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist insbesondere für Bauherren ausgelegt, die eine Wohnung in Eigentum umwandeln möchten. Darüber hinaus wird sie auch dann benötigt, wenn innerhalb einer WEG einzelne Wohnungen weiterverkauft werden.

2. Wieso wird eine Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt?

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kann nur dann gegründet werden, wenn alle baulichen Maßnahmen abgeschlossen sind und die Wohnungen entsprechend den Vorgaben in der Teilungserklärung aufgeteilt wurden. Dies wird durch die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt.

3. Alles zur Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

Es gibt einige Dinge, die Sie bei der Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung beachten sollten. 

Sofern eine Immobilie gerade erst gebaut wird, sollten Sie bereits im Vorfeld die baulichen Anforderungen der Abgeschlossenheitsbescheinigung berücksichtigen. So vermeiden Sie spätere Umbauten durch ungenaue Planung und stellen von Anfang an sicher, dass die einzelnen Wohnungen separat verkauft werden können.

Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen und Details zur Beantragung einer Abgeschlossenheitserklärung.

Wer ist für die Beantragung verantwortlich?

Die Bescheinigung kann nur vom Eigentümer oder Erbbauberechtigter der Immobilie beantragt werden. Wenn er die Tätigkeit nicht selbst übernehmen will, kann er aber auch einen Anwalt bevollmächtigen, diese Tätigkeit durchzuführen.

Wie lange dauert die Beantragung?

In der Regel dauert die Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung 4–6 Wochen. Man sollte aber auch mit einer längeren Bearbeitungszeit rechnen. Es ist deshalb umso wichtiger, sich früh genug mit der Beantragung auseinanderzusetzen, um später keine zeitlichen Probleme zu bekommen.

Wo wird eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bei dem für die Gemeinde zuständigen Bauamt beantragt. Je nach Bundesland wird die Bescheinigung direkt vom Bauamt oder von einem Bausachverständigen ausgestellt.

Welche Unterlagen werden für die Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt?

Folgende Unterlagen werden für die Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt:

  • Antragsformular: Dieses Formular muss ausgefüllt werden und enthält Angaben zur Person, dem Bauvorhaben und zu den auf dem Grundstück ausgeführten Maßnahmen.
  • Aufteilungsplan: Ein Aufteilungsplan ist eine grafische Darstellung auf dem Grundstück ausgeführter Bauarbeiten. Er zeigt an, welche Wohnungen auf dem Grundstück vorhanden sind und wie diese aufgeteilt sind. Er enthält auch Angaben zu den einzelnen Wohnungen, wie die Größe, die Ausstattung und auch die Bezeichnung der Räume. Der Aufteilungsplan muss aktuell sein und auf dem aktuellsten Stand der Dinge.
  • Teilungserklärung: Eine Teilungserklärung ist ein auf dem Grundstück ausgeführtes Dokument, das die aktuelle Aufteilung der Wohnungen beschreibt. Dieses Dokument enthält Angaben zur Lage der Wohnungen auf dem Grundstück (Aufteilungsplan), den aktuellen Eigentumsverhältnissen und auch die Abgrenzung der einzelnen Wohneinheiten. Außerdem können in der Teilungserklärung auch die zusätzlich auf dem Grundstück wirksamen Regeln und Richtlinien aufgeführt werden. Sie ist eine Voraussetzung für das Beantragen einer Abgeschlossenheitsbescheinigung.
  • Lageplan der Immobilie: Für das Beantragen einer Abgeschlossenheitsbescheinigung muss auch ein aktueller Lageplan der Immobilie vorhanden sein. Der Lageplan sollte auch die auf dem Grundstück befindlichen Wege, Gebäude und Grünflächen aufzeigen.
  • Belege für abgeschlossene Bauarbeiten: Zu guter Letzt müssen auch noch – falls vorhanden – alle notwendigen Belege für abgeschlossene Bauarbeiten bei der Behörde vorgelegt werden. Diese Belege können einfache Rechnungen und auch ausführliche Bauberichte sein, die aufzeigen, dass alle auf dem Grundstück vorhandenen Arbeiten auch tatsächlich abgeschlossen sind.

4. Wie viel kostet eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Die Kosten für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung richten sich nach dem Aufwand, der für die Erstellung erforderlich ist. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 1.500 €. Die Summe setzt sich aus dem Honorar des Sachverständigen und den Gebühren des Bauamtes zusammen.

5. FAZIT: Die Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein wichtiger Teil der Teilungserklärung und dient dazu, die baulichen Maßnahmen des Wohnungseigentums abzuschließen. Das Dokument ist eine wichtige Grundlage für den weiteren Verkauf oder auch die Vermietung des Wohnungseigentums. Die Beantragung erfolgt über das zuständige Bauamt und setzt die vorherige Aufstellung eines aktuellen Aufteilungsplans sowie der Teilungserklärung voraus. 

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von einem Sachverständigen geprüft und im Regelfall innerhalb von 4 bis 6 Wochen ausgestellt. Die Kosten für die Abgeschlossenheitsbescheinigung liegen je nach Aufwand zwischen 500 und 1.500 €. 

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So können Sie auch bei Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung Zeit und Geld sparen! Wenn Sie mehr über die kostengünstige Alternative erfahren möchten, ist Matera auf jeden Fall einen Besuch wert.