In Esslingen am Neckar gibt es immer mehr Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), die einen Wechsel ihrer Hausverwaltung in Betracht ziehen. Die Gründe dafür sind vielfältig, aber der Wechselprozess ist durch die WEG-Reform 2020 deutlich vereinfacht worden.
Ein Wechsel der Hausverwaltung kann jederzeit per Beschluss erfolgen, etwa im Rahmen einer Eigentümerversammlung oder eines Umlaufverfahrens. Dank der Reform ist es nun nicht mehr notwendig, einen wichtigen Grund für die Kündigung und Abberufung der alten Hausverwaltung vorzuweisen. Nach § 26 Abs. 3 S. 1, Abs. 5 WEG kann der Hausverwalter jederzeit, auch "grundlos", abberufen werden.
Oftmals entscheiden sich die Eigentümer aufgrund eines bestimmten, wenn auch nicht rechtlich definierten, wichtigen Grundes gegen die aktuelle Verwaltung und für eine neue oder andere Art der WEG-Verwaltung. Mit der Abberufung der Hausverwaltung endet der Verwaltervertrag automatisch sechs Monate nach dem Zeitpunkt der Abberufung (§ 26 Abs. 3 S. 2 WEG). Eine zusätzliche Kündigung ist also nicht notwendig. Sollte die Eigentümergemeinschaft den Vertrag jedoch vor Ablauf des halben Jahres kündigen wollen, kann sie dies nach den im Verwaltervertrag vereinbarten Kündigungsfristen oder den gesetzlichen Bestimmungen tun.
In Esslingen am Neckar sollte auch die Möglichkeit eines Wechsels zu Matera in Betracht gezogen werden. Matera bietet maßgeschneiderte Angebote für Wohnungseigentümergemeinschaften aller Größen: zum einen Hausverwaltung im klassischen Sinne an und unterstützt zum anderen WEGs professionell in der Selbstverwaltung mit einem erfahrenen Team aus Experten und einem modernen Online-Portal.