Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) in Köln ist der Wechsel einer Hausverwaltung dank der WEG-Reform 2020 deutlich einfacher geworden. Ein Wechsel kann jetzt jederzeit per Beschluss, etwa in einer Eigentümerversammlung oder im Umlaufverfahren, vollzogen werden.
Die Abberufung und Kündigung der alten Hausverwaltung bedarf keines wichtigen Grundes mehr. Gemäß § 26 Abs. 3 S. 1, Abs. 5 WEG ist es möglich, den Hausverwalter grundlos abzuberufen. In der Praxis resultiert die Entscheidung für einen Wechsel oft aus konkreten Unzufriedenheiten mit der aktuellen Hausverwaltung. Hierzu können Preiserhöhungen, verspätete Jahresabrechnungen oder mangelhafter Service gehören.
Mit der Abberufung des Hausverwalters endet der Verwaltervertrag nach sechs Monaten (§ 26 Abs. 3 S. 2 WEG), ohne dass es einer zusätzlichen Kündigung bedarf. Wird jedoch eine vorzeitige Beendigung des Vertrages angestrebt, kann dies nach den im Verwaltervertrag vereinbarten Kündigungsfristen oder nach gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. In manchen Verträgen endet der Verwaltervertrag mit der Abberufung sofort und nicht erst nach sechs Monaten.
Die Domstadt Köln, bekannt für ihre lebendige Kultur und ihre große Anzahl an WEGs, bietet gute Möglichkeiten für einen Verwaltungswechsel. Ein Wechsel zu Matera lohnen. Mit einem erfahrenen Team aus Experten und einem modernen Online-Portal bietet Matera WEGs eine tolle Alternative zu traditionellen Hausverwaltungen. Das steigert nicht nur die Zufriedenheit der Eigentümer, sondern verhilft auch zu einer effektiveren und transparenteren Verwaltung.