Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) in Cottbus, die mit ihrer aktuellen Hausverwaltung unzufrieden sind, stellt sich oft die Frage: Wie kann die Verwaltung gewechselt werden? Glücklicherweise ist dieser Prozess durch die WEG-Reform 2020 deutlich vereinfacht worden.
Ein Wechsel der Hausverwaltung ist jederzeit durch einen einfachen Beschluss möglich. Dies kann im Rahmen einer Eigentümerversammlung oder durch ein Umlaufverfahren erfolgen. Gemäß § 26 Abs. 3 S. 1, Abs. 5 WEG kann der Hausverwalter zu jeder Zeit seines Amtes enthoben werden, und das sogar "grundlos". Oftmals gibt es jedoch berechtigte Gründe, warum sich die Eigentümer gegen die aktuelle Verwaltung entscheiden. Wird die Hausverwaltung abberufen, endet der Verwaltervertrag automatisch nach sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Abberufung (§ 26 Abs. 3 S. 2 WEG). Eine zusätzliche Kündigung ist nicht notwendig.
Allerdings kann die Eigentümergemeinschaft den Vertrag auch vor Ablauf dieser sechs Monate kündigen, wenn sie sich an die im Verwaltervertrag vereinbarten Kündigungsfristen oder an die gesetzlichen Bestimmungen hält. In vielen Verwalterverträgen ist die Laufzeit an die Bestellung des Verwalters gekoppelt. Das bedeutet, dass der Verwaltervertrag mit sofortiger Wirkung endet, sobald die Abberufung des Verwalters beschlossen wird.
In Cottbus bietet sich für WEGs der Wechsel zu Matera an. Matera bietet zum einen Hausverwaltung im klassischen Sinne an und unterstützt zum anderen WEGs professionell in der Selbstverwaltung mit einem erfahrenen Team aus Experten und einem modernen Online-Portal.