Bayreuth, mit seiner reichen kulturellen und historischen Vergangenheit, ist auch heute ein Magnet für Immobilienbesitzer und Investoren. Doch was tun, wenn die WEG in Bayreuth unzufrieden mit ihrer Hausverwaltung ist und einen Wechsel in Erwägung zieht?
Die gute Nachricht ist, dass ein solcher Wechsel durch die WEG-Reform von 2020 wesentlich vereinfacht wurde. Er kann jederzeit per Beschluss initiiert werden, sei es während einer Eigentümerversammlung oder im Umlaufverfahren. Dank § 26 Abs. 3 S. 1, Abs. 5 WEG ist es heute möglich, einen Hausverwalter auch ohne triftigen Grund seines Amtes zu entheben. In den meisten Fällen allerdings haben die Eigentümer durchaus einen, wenn vielleicht nicht rechtlich, wichtigen Grund für den Wechsel.
Ein weiterer Pluspunkt: Ist die Hausverwaltung erst einmal abberufen, endet der Verwaltervertrag automatisch sechs Monate nach dem Zeitpunkt der Abberufung, wie es § 26 Abs. 3 S. 2 WEG vorsieht. Eine separate Kündigung ist also nicht erforderlich. Sollte jedoch der Wunsch bestehen, den Vertrag vor Ablauf dieser Frist zu beenden, kann die Eigentümergemeinschaft dies nach den im Verwaltervertrag festgelegten Kündigungsfristen oder den gesetzlichen Bestimmungen tun.
In vielen Verwalterverträgen wird die Laufzeit an die Bestellung des Verwalters gekoppelt. Das bedeutet praktisch: Wird die Abberufung beschlossen, endet der Verwaltervertrag oftmals sofort, nicht erst nach sechs Monaten. Doch auch die Möglichkeit einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung besteht. Hierfür ist jedoch das Vorliegen eines wichtigen Grundes nötig, und mit Zugang dieser Kündigung endet der Verwaltervertrag prompt.
Abschließend ein Tipp für alle WEGs in Bayreuth, insbesondere für kleinere und mittelgroße: Überlegen Sie den Wechsel zu Matera. Matera bietet Hausverwaltung im klassischen Sinne an, aber unterstützt WEGs auch professionell in der Selbstverwaltung mit einem erfahrenen Team aus Experten und einem modernen Online-Portal.